Auf das gefällige Schreiben J.Nr. 4780 A 7071 vom 22.4.1909 [nicht bei den Akten];
Euer Exzellenz beehrte ich mich ergebenst mitzuteilen, daß ich bedaure, die Instruktion an die französischen Kriegschiffe nicht früher gekannt zu haben, da eine ähnliche Instruktion an S.M.S. Loreley sonst hätte ergehen können.
Im allgemeinen wird es bei uns vermieden, den Kommandanten derart zu binden, wie es nach der französischen Instruktion geschehen ist.
Ein gemeinsames Vorgehen der an einem Ort vereinigten Kommandanten verschiedener Nationen ergibt sich, wie ich aus langjähriger Erfahrung weiß, von selbst.
Unter den Umständen, die bei der Requisition für die Entsendung S.M.S „Loreley“ vorlagen, wurde diesem Schiff folgender Befehl erteilt:
„Zur Verfügung stehen dem deutschen Konsulat in Mersina und den in das Konsulat geflüchteten Deutschen. Diese eventuell an Bord nehmen. Militärischen Konflikt wenn irgend möglich vermeiden.“
Dieser Befehl ist durch den Chef des Marinekabinetts Seiner Majestät dem Kaiser gemeldet worden, damit S.M.S. „Hamburg“ eine ähnliche Instruktion erhalten konnte.