1914-11-16-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/R 20172
Zentraljournal: 1914-A.S.-2630
Erste Internetveröffentlichung: 2012 April
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1911.01-1915.05
Praesentatsdatum: 11/16/1914 p.m.
Zustand: A
Letzte Änderung: 06/17/2017


Der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt (Zimmermann) an diverses diplomatische Vertretungen

Telegraphischer Erlaß



1. Sofia Nr. 484

2. Bukarest (Siania) Nr. 696

3. Athen Nr. 421


Berlin, den 16. November 1914

Geheim.

Für Admiral Souchon ist von größter Wichtigkeit über Bewegungen feindlicher Schiffe und sonstige militärisch interessante Vorgänge im

zu 1: Schwarzen und Ägeischen

zu 2: Schwarzen

zu 3: Ägeischen

Meer fortlaufend schnell und zuverlässig unterrichtet zu werden.

Bitte dort erhältlich Nachrichten mit Chiffre 3512 direkt Kaiserliche Botschaft Konstantinopel zu telegraphieren und.

zu 1: unseren Konsulatsvertreter in Varna, Dedeagatsch

zu 2. den Ks. Konsul in Galatz

zu 3. den Ks. Konsul in Salonik

mit geeigneter entsprechender Weisung zu versehen.

Eine Kompromittierung unserer Vertretungen gegenüber dorrtiger Reg. ist unter allen Umständen zu vermeiden.

zu 1: Ferner bitte mit Militärattaché zu prüfen, ob in anderen Hafenplätzen Nachrichtendienst durch Agenten möglich. Falls österreichischer Berufskonsul in Burgas geeignet wollen Ew. pp. ihn durch Vermittelung ihres österreichischen Kollegen hinzuziehen.

zu 2: Ferner bitte mit Militärattache und Roselius zu prüfen, ob in anderen Hafenplätzen Nachrichtendienst durch Agenten möglich.

zu 3: Wahlkonsuln könnten daher mit Nachrichtendienst nur betreut werden wenn persönliche und örtliche Verhältnisse völlige Sicherheit gegen Entdeckung gewähren.

4. Pera: Nr. 1258

Tel. in Zif.

Geheim. Auf Wunsch Admiralstabs werden Ks. Missionen in Sofia, Bukarest Athen beauftragt, dort erhältliche Nachrichten über feindliche Schiffsbewegungen und militärische Vorgänge im Schwarzen und Ägeischen Meer Ew. pp. zwecks Weitergabe an Admiral Souchon direkt zu telegraphieren und geeignete Konsuln in Hafenplätzen mit entsprechender Weisung zu versehen, soweit Kompromittierung ausgeschlossen.

Wegen türkischer Küstenplätze wird Ew. pp. Erforderliches anheimgestellt.


Z[immermann]



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