Der Artikel 2 des Bündnisvertrags sieht den Fall vor, daß an der Seite Englands ein zweiter europäischer Staat gegen die Türkei kämpft. Ist dieser zweite Staat Rumänien oder Italien, so würden wir gleichfalls in einen Konflikt konkurrierender Bündnisverpflichtungen geraten.
Wir schlagen daher für Abs. 2 der Begleitnote etwa folgende Fassung vor: