A. Nr. 3
Um festzustellen, ob das Abkommen ratifiziert worden ist, zog ich bei dem Ministerpräsidenten Erkundigungen ein; Herr Radoslavow erwiderte mir, er habe hier in Sofia von dem türkischen Gesandten das vom Sultan gezeichnete Ratifikationsinstrument erhalten, allein ich merkte, das er keine klare Vorstellung darüber hatte, was die Ratifikation bedeutet. Infolgedessen fragte ich nochmals bei meinem türkischen Kollegen nach, dem der Sachverhalt auch nicht ganz klar war, aber aus dessen Antworten folgendes entnommen werden konnte. Als Talaat Bey bei seinem Aufenthalt in Sofia mit Herrn Radoslavow das Abkommen zeichnete, besaß er keine spezielle Vollmacht. Nach seiner Abreise wurde die vom Sultan ausgefertigte Vollmacht nachgeliefert und letztere ist die Urkunde, die der Ministerpräsident für die Ratifikationsurkunde hielt. Fethi Bey verneinte meine Frage, ob er denn eine vom König Ferdinand unterzeichnete Urkunde für die türkische Regierung erhalten habe. Demnach hat eine Ratifikation des Abkommens anscheinend nicht stattgefunden und diese Formalität ist offenbar beiderseits nicht für notwendig erachtet worden. Auf beiden Seiten besteht aber kein Zweifel darüber, daß ein bindendes Abkommen vorhanden ist.