1 Anl.
Euerer Exzellenz beehre ich mich anbei Abschrift eines Schreibens des stellvertretenden Kriegsministers vom 7. d.M., betreffend die Flugzeuge für die Türkei, mit dem Bemerken zu übersenden, daß der Kaiserliche Botschafter in Konstantinopel eine gleiche Mitteilung erhält.
Zu dem in Abschrift übermittelten Telegramm aus Pera den 19. Dezember 1914. Nr. 1670.
Berlin, den 7. Januar 1915.
Für die Osmanische Regierung sind 24 Flugzeuge bereitgestellt. 6 Zivilflugzeugführer und 12 Monteure sollen zur Dienstleistung im türkischen Heere vertraglich verpflichtet werden.
Nach Vollziehung der Dienstleistungsverträge werden die Flugzeuge von den verpflichteten Flugzeugführern eingeflogen werden.
Die Abgabe der Flugzeuge kann jedoch erst stattfinden nachdem völlige Klarheit über den Transportweg gewonnen ist. Sollte die Klärung dieser Angelegenheit sich noch weiterhin erheblich verzögern, so muß das Kriegsministerium sich vorbehalten, die 24 bereitgestellten Apparate als eine Reserve zu betrachten, auf die im Bedarfsfalle für eigene Zwecke zurückgegriffen werden kann. Das Überfliegen von Serbien und Bulgarien ist z.Zt. wegen ungünstiger meteorologischer Verhältnisse ausgeschlossen.