Der Kriegsminister bittet mich bei Seiner Majestät vorstellig zu werden, damit von Seiner Majestät dem Marschall erneut befohlen werde, dem stellvertretenden türkischen Oberbefehlshaber unbedingt zu gehorchen.
Marschall Liman von Sanders übermittelt mir eine Denkschrift, worin er sich über einen Befehl des türkischen Hauptquartiers beschwert, der ohne seine vorherige Befragung erlassen worden sei und den er sachlich als sehr unglücklich bezeichnet. Da es sich in beiden Fällen um rein interne militärische Angelegenheiten handelt, im ersten um die Abgrenzung der Befugnisse zwischen Armee-Oberkommando und Armeeführer, im zweiten um den territorialen Umfang der Befehlsgewalt des Marschalls als Armeeführer, so habe ich beide Dokumente dem Marschall Frhr. v.d. Goltz übergeben mit der Bitte, eine sachgemäße Einigung zwischen den beteiligten Stellen herbeizuführen.
Angesichts der Lage an den Dardanellen und des immerhin möglichen Einlaufens einer feindlichen Flotte in das Marmarameer würde eine Fortsetzung der Meinungsverschiedenheiten zwischen den deutschen Offizieren bezw. dem türkischen Armee-Oberkommando verhängnisvolle Folgen haben können.