beehren wir uns hierdurch die sehr ergebene Mitteilung zu machen, dass wir gemäss der uns heute mündlich erteilten Weisungen in Angelegenheit der von unserer Filiale in Konstantinopel für die Herren Hoff und Blehr angewiesenen Beträge von zusammen £tq. 3350.- einstweilen nichts veranlassen, sondern das Geld hier bis auf weiteres zur Verfügung des Auswärtigen Amtes halten werden, sofern uns inzwischen aus Konstantinopel nicht andere Weisungen zugehen.
[Unterschriften]