General v. Falkenhayn bittet mich, den folgenden Entwurf zu einer Militärkonvention an Euere Exzellenz mit der Bitte um Stellungsnahme zu übersenden:
„Militärkonvention zwischen Bulgarien, Deutschland und Österreich-Ungarn, abgeschlossen am … August 1915 zu Pleß, Oberschlesien.
Abänderungen und Ergänzungen dieser Direktiven gehen dem Feldmarschall von Mackensen durch die deutsche Oberste Heeresleitung zu, mit der sich die anderen Heeresleitungen erforderlichenfalls ins Benehmen setzen werden und umgekehrt.
Zu seinem Stab treten je ein bulgarischer und österreichisch-ungarischer Offizier.
Für General von Falkenhayn.
Vorgeschlagener Entwurf erscheint mir durchaus zweckmäßig. Möchte nur zu bedenken geben, ob wir nicht durch die unter Nr. 5 vorgesehene Aufforderung an Rumänien unsere Karten zu früh aufdecken. Rumänien und unsere Gegner würden aus dem gemeinsamen Vorgehen sofort die Einigung mit Bulgarien erkennen und auch hinsichtlich der serbischen Aktion ihre Schlüsse ziehen. Der Aufmarsch gegen Serbien soll erst 2 Wochen später erfolgen. Bis zum Beginn der Operationen dürfte weitere Zeit vergehen. Rumänien wird also, falls es unserer Aufforderung nicht nachkommen will, eine Frist von mehreren Wochen erhalten, um zu mobilisieren, aufzumarschieren und womöglich Vereinbarung mit Griechenland gegen Bulgarien zu versuchen.
Mir erscheint es zweckmäßiger die Tatsache unserer Einigung mit Bulgarien wenn nicht militärische Erwägungen dagegensprechen, tunlichst lange, wo möglich bis zum tatsächlichen Beginn des Angriffs auf Serbien, geheim zu halten und auf die Aufforderung an Rumänien, die uns unter Umständen einen neuen Gegner verschafft, wenigstens solange zu verzichten, bis Aktion gegen Serbien einsetzen kann. Beginn letzterer bezw. Erfolg gegen Serbien dürfte voraussichtlich auf Rumänien die gewünschte Wirkung ausüben.