Baron von Burian ist der Ansicht, daß fragliche Erklärung deshalb nicht gut abgegeben werden kann, weil Radujevac-Nisch in Ausgangspunkt und größtem Teil der Strecke des Gebiets angehöre, welches wir soeben Bulgarien zugesprochen haben; da man somit in die Rechte Bulgariens bezüglich der Bahn nicht mehr eingreifen könne, sei eine solche Zusicherung gegenstandslos. Im vorigen Dezember habe die Sache anders gelegen, da damals für Österreich-Ungarn die Aussicht bestanden habe, das fragliche Territorium für sich zu erwerben. Andererseits dürfe man doch Rumänien von den Abmachungen mit Bulgarien nichts merken lassen.