Zu 1. und 2. Eine Grenzlinie für die Verfolgung der feindlichen Truppen durch die unserigen auf serbischem Boden läßt sich, wie jeder Soldat verstehen wird, nur festlegen, wenn Griechenland sich verpflichtet, die feindlichen Truppen, die diese Linie nach Süden überschreiten, sofort und erforderlichen Falls mit Gewalt zu entwaffnen. Geschieht dies nicht, so würden ja die Ententetruppen zwischen der festgelegten Linie und der jetzigen griechischen Grenze eine Zufluchtzone haben, in die sie sich flüchten und in der sie sich erholen können, um dann wieder über uns herzufallen.
Übrigens ist der Wunsch des griechischen Generalstabes angesichts der Tatsache, daß die Ententetruppen doch nur infolge der Haltung Griechenlands nach Serbien haben gelangen können, nicht recht zu verstehen. Trotzdem bin ich bereit, meinen ganzen Einfluß bei der bulgarischen und österreichisch-ungarischen Heeresleitung einzusetzen, wenn mir von griechischer Seite ein Vorschlag gemacht wird, der die vorher gestreiften Schwierigkeiten vermindert.
Zu 3. Eine Verpflichtung, dauernd ein Heer in Mittelserbien zu halten, kann die deutsche Heeresleitung nicht übernehmen. Sie würde dadurch der Handlungsfreiheit beraubt werden. Ich bin aber ganz fest davon überzeugt, daß Bulgarien nicht die geringste Absicht hat, sich Griechenland während dieses Krieges auch noch zum Feinde zu machen. Solange die bulgarischen Truppen unter deutschem Oberbefehl stehen, ist daran ja auch gar nicht zu denken. Vom deutschen Standpunkt wäre es bedauerlich, wenn Griechenland und Bulgarien diese Gelegenheit nicht benutzten, um in großzügiger Weise auch spätere bewaffnete Konflikte für absehbare Zeit auszuschließen. Nr. 9340 P.
v. Falkenhayn.