Antwort auf Telegr. Nr. 46.
Avedikian befürchtet daß jede Form der Übertragung den Verdacht der türkischen Behörden erregen würde daß es sich um eine Scheinübertragung handeln und ihn in seinem Ansehen bei den Behörden schaden würde. Im Falle der Not könnten nach seiner Meinung Schritte zum Schutz des Warenlagers gegen Beschlagnahme mit gleicher Wirkung auch erfolgen, wenn keine förmliche Übertragung stattgefunden habe. Er bitte mich zu ermächtigen gegebenenfalls mit allen Mitteln für ihn einzutreten.
Herr Kaufmann, mit dem ich die Frage noch einmal besprach stimmte mir vollkommen darin zu, daß ohne Verpfändung ein Schutz nicht möglich sei.
Bitte Avedikian eröffnen, daß die Kais. Botschaft gegen Beschlagnahme des Warenlagers nur einschreiten könnte, wenn dazu durch Verpfändung an Deutsche Bank rechtliche Handhabe geschaffen wird. Verdacht der türkischen Behörden könnte nötigenfalls durch Nachweis der nach Angaben der Deutschen Bank tatsächlich bestehenden Forderung entkräftet werden.