Erbitte Instruktion ob im jetzt bulgarischen Dèmotica geborene und bis zur Ausweisung in Adrianopel ansässig gewesene Armenier nunmehr bulgarischen Schutz genießen und welche Großmacht den Schutz bulgarischer Interessen im Innern der Türkei ausübt.
Armenier, welche im Augenblick der Gebietsabtretung auf serbisch gebliebenem Staatsgebiet domiziliert waren, können nach diesseitiger Ansicht keinen Anspruch auf bulgarischen Schutz erheben. Sollten jedoch in Frage kommende Armenier in der jetzt bulgarischen Vorstadt Adrianopels Karagatsch ansässig gewesen sein, so ist bulgarische Verwendung behufs Rückkehr in die Heimat unter Umständen möglich. Bulgarien hat bisher an Orten, wo es keine eignen Konsulate unterhält, keine Vorkehrungen wegen Schutzerteilung getroffen.