Die türkische Regierung hat in den letzten Wochen die Aussiedlung der in den Europäischen Landesteilen ansässigen Armenier und ihre Überführung nach Kleinasien angeordnet. Die Maßregel bezieht sich auf alle Angehörigen dieses Volksstammes ohne Rücksicht darauf, ob die einzelnen Individuen politisch verdächtigt sind bezw. sich sonst strafbarer Handlungen schuldig gemacht haben, oder ob Nichts gegen sie vorliegt. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen zugelassen worden. Das Vermögen der Ausgesiedelten wird von besonderen Kommissionen liquidiert, an die die Interessenten sich direkt zu wenden haben.
Obwohl im vorliegenden Falle keine deutschen Interessen verletzt sind, habe ich doch Ihr Gesuch an das Kais. Vizekonsulat in Adrianopel zu eventueller Berücksichtigung überwiesen und werde Ihnen das Ergebnis s.Z. mitteilen. Inzwischen dürfte Ihr Geschäftsfreund Undjian gut tun schon jetzt Schritte zu tun um seine Ansprüche bei der erwähnten Kommission anzumelden.