In der Anlage gestatten wir uns, Ihnen Abdruck eines uns von unserer Filiale in Dresden zugegangenen Schreibens zu uebersenden und bemerken hierzu, dass wir Ihnen zu ganz besonderem Danke verpflichtet waeren, wenn Sie veranlassen koennten, dass den Damen Missirian der von unserer Filiale gewuenschte Schutz zu Teil wird. Sollten Sie nicht in der Lage sein die noetigen Schritte von hier aus zu unternehmen, so bitten wir uns mitzuteilen, wie wir in der Angelegenheit zu verfahren haben.
Wir danken Ihnen verbindlichst fuer freundliche Muehewaltung und zeichnen mit dem Ausdruck vorzueglicher Hochachtung
Nr. 1222 auf den Erlaß vom 19. April Nr. 4302.
Für Frau und Töchter von Garabed Missirian hat sich auf Bitten der Dresdner Verwandten die hiesige Deutsche Orientbank schon seit längerer Zeit bemüht und hat bis jetzt erreicht, dass die Damen in Hama bleiben konnten, welches unter den Verbannungsorten eine verhältnismässig gute Sicherheit bietet. Sie sind dort dem Schutz der Ottomanbank empfohlen, durch welche ihnen auch Geld ausgezahlt wird.
Von dem Gedanken, sie nach Konstantinopel reisen zu lassen, sind die Dresdner Verwandten gemäss ihrem unter dem 25. März an die Deutsche Orientbank in Berlin gerichteten und von dort an die hiesige deutsche Orientbank weitergegebenen Schreiben selbst wieder abgekommen. Die Annahme der Dresdner Filiale der Deutschen Bank, dass die türkische Regierung ihnen die Erlaubnis ereilt habe, sich frei zu bewegen und zu reisen, wird vermutlich auf einem Irrtum beruhen, wie sich bald herausstellen wird. Wollte man eine Reiseerlaubnis erwirken, so müssten Schritte dafür in Damaskus getan werden, da Hama zum dortigen Vilayet gehört. Ich empfehle die Damen erneut der Ottomanbank in Hama und stelle dieser anheim, falls eine dringende Notwendigkeit eintreten sollte, den Schutz des Deutschen Konsulats in Damaskus anzurufen, welchem ich Durchschlag des vorliegenden Berichtes sowie den Erlass von 19. April zugehen lasse.
Mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung