1913-12-12-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R 14082
Zentraljournal: 1913-A-24617
Erste Internetveröffentlichung: 2017 November
Edition: Armenische Reformen
Praesentatsdatum: 12/12/1913
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


"Neue Preußische Zeitung"

Türkische Reformen
(Von unserem Korrespondenten)

Türkische Reformen

Von unserem Korrespondenten

Konstantinopel, Anfang Dezember

Mit dem Abschluß der türkisch-serbischen Friedensverhandlungen ist die Türkei abermals in eine neue Epoche ihrer Geschichte getreten, die wohl die letzte und für ihre Zukunft entscheidende sein dürfte. Aus Europa, wo dem osmanischen Reiche ein im Verhältnis zu seinem früheren Besitz nur kleiner Gebietsteil gelassen wurde, sieht sich die Türkei aus den Träumen von einer werdenden Großmacht aufgeschreckt und nach Kleinasien zurückgedrängt. Dort, auf unbebautem Boden, soll sie nun das neue Reich errichten, ihre Kraft dorthin konzentrieren und jenes, zugunsten der europäischen Türkei vernachlässigte Land aus dem Zustande der Lethargie erwecken. "An die Arbeit!" rufen daher jetzt die führenden Männer der öffentlichen Meinung ihrer Nation und Regierung zu, die nun, wo die Bilanz des Balkankrieges gezogen ist, keine Entschuldigung mehr für eine verzögerte Inangriffnahme der Reformarbeit mehr aufbringen kann, und so sind es denn die Reformfragen, die heute im Vordergrunde des Interesses stehen.

Für den Augenblick handelt es sich weniger um die Reformen im allgemeinen, als um die Reformen im besonderen, und es erscheint durchaus töricht, wenn die leitenden türkischen Persönlichkeiten diesen Umstand nicht einsehen wollen. Alle Reformen auf einmal in den kleinasiatischen Provinzen einzuführen, stellt sich von vornherein als ein Ding der Unmöglichkeit heraus, muß doch die türkische Regierung selber wissen, daß sie die den Syriern gegebenen Versprechungen auf keinen Fall wird halten können. Wenn es nach den Wünschen der Pforte ginge, hätte Hakki Pascha, der seit der Londoner Konferenz in der englischen Hauptstadt weilt, bereits eine Anzahl Kapazitäten für die Türkei verpflichtet, wären diese auf ihre Posten geschickt worden, um die Reformarbeit in den einzelnen Zonen aufzunehmen. Dieser Wunsch ist einerseits die durch die ablehnende Haltung der englischen Regierung nicht in Erfüllung gegangen, die ihre Zustimmung zu den Ernennungen versagte, andererseits aber stand er durchaus nicht im Einklang mit den Abmachungen, welche die an den Reformen interessierten Mächte unter sich getroffen hatten. Ihnen erschien es zweckmäßiger, der Türkei, die in bezug auf Reformen schon so viele Beweise ihrer Unabhängigkeit abgelegt hatte, in irgendeiner Form bei der Durchführung der Reformen zu Hilfe zu kommen und vorerst vor allen Dingen einmal das armenische Problem zu lösen, das nun schon seit dem Jahre 1878 auf den Programmen der verschiedenen türkischen Regierungen und Regierungssysteme stand und als einzige Frage des Berliner Vertrages nicht gewaltsam durch den Balkankrieg gelöst, selbst bei dem jetzt sich geltend machenden guten Willen der Pforte noch lange Zeit auf seine Verwirklichung warten müßte.

Eine knappe Skizzierung der armenischen Frage soll zu dem jetzigen Stande der Angelegenheit führen; sie wird zugleich eine Rechtfertigung des russisch-deutschen Projektes bilden, von dem in allerjüngster Zeit wiederholt die Rede war und das augenblicklich den Gegenstand der zwischen den Vertretern Rußlands und Deutschlands und der Pforte geführten Verhandlungen bildet, die ihrerseits der türkischen Presse Veranlassung zu heftigem Widerstand und Angriffen gegen die Absicht der beiden Mächte geben.

Die armenische Frage dehnt sich über sechs Wilajets der asiatischen Türkei aus, nämlich über das Wilajet Siwas, Erzerum, Bitlis, Wan, Diarbekir und Mamuret-el-Asis, mit einer Bevölkerung von über 2615000 Seelen, von denen 1188000 = 45,2 v.H. Christen, 1178000 Muselmanen = 45,1 v.H. sind, und 254 000 = 9,6 v. H. verschiedenen Religionen angehören. Es ist möglich, daß das armenische Element infolge der Verfolgungen, denen es unter dem hamidischen Regime ausgesetzt war, sich etwas vermindert hat aber zum mindesten gleich geblieben ist. Dies hat jedoch nichts zu bedeuten, da die armenische Rasse stark genug ist, um die Lücken in kürzester Zeit aufzufüllen. Ja, die Behauptung ist wohl nicht zu hoch gegriffen, , daß wir, wenn einmal das armenische Land zur Ruhe kommt, eine Wiedergeburt der armenischen Nation erleben werden. Wenn das früher nicht der Fall sein konnte, so ist daran lediglich die Nichtanwendung des Artikel 61 des Berliner Vertrages Schuld, dessen Verwirklichung die Mächte feierlich versprochen hatten. Dieser Artikel des Vertrages von 1878 hatte folgenden Wortlaut:

"Die Hohe Pforte verpflichtet sich, unverzüglich die durch die lokalen Bedürfnisse der von den Armeniern bewohnten Provinzen erforderlichen Verbesserungen und Reformen durchzuführen und für die Sicherheit der Armenier gegen die Kurden und Cirkassier zu sorgen. Sie wird den Mächten, die über die Anwendung der Reformen wachen werden, von Zeit zu Zeit Mitteilungen über die getroffenen Maßregeln machen."

Will man sich ganz genau über das Schicksal dieses Artikels erkundigen, gibt z.B. das französische Gelbbuch über die armenischen Angelegenheiten von 1893–1897 den erwünschten Aufschluß. Der französische Botschafter in Konstantinopel, Paul Cambon schrieb unter anderem am 20. Februar 1894 an den französischen Minister des Aeußeren:

Vor zwei Jahren sagte mir ein hoher türkischer Beamter: "Es gibt keine armenische Frage, aber wir werden eine solche schaffen".Die Prophezeiung ist in Erfüllung gegangen. Heute gibt es eine armenische Frage. Seit mehr als einem Jahr in Armenien oder, besser gesagt, die benachbarten Provinzen der Schauplatz schwerer Ereignisse: unsere Konsuln berichten wöchentlich von neuen Verhaftungen, blutigen Zusammenstößen zwischen Armeniern und den Behörden. .... Die Untätigkeit der Pforte hat den guten Willen der Armenier entmutigt. Die versprochenen Reformen wurden nicht durchgeführt. Die Ausschreitungen der Beamten sind nach wie vor unerhört; die Gerichtsbarkeit wurde nicht verbessert, die Schaffung von Kurden- und Hamidiesregimentern, die die Grenzen bewachen sollten, war nichts anderes als die offizielle Organisation von Plünderungszügen zu Lasten der christlichen Armenier. Das ist zwar nicht nur ein charakteristischer Zustand für Armenien. Im ganzen Reiche beklagen sich die Griechen, Albanier, Araber über den Mangel an Gerichtsbarkeit, Beamtenkorruption und Unsicherheit."

Cambon sieht in diesem Bericht keine Lösung der armenischen Frage, die nach seiner Ansicht offen bleiben wird. Von Zeit zu Zeit, sieht der französische Botschafter voraus, werden Grausamkeiten heftigere Klagen hervorrufen und Aufstände zur Folge haben; die europäische Presse werde schließlich die Zwischenfälle aufgreifen, die öffentliche Meinung in Europa sich für die Verfolgungen interessieren, und schließlich werde die Bewegung, die damals auf England und Amerika beschränkt blieb, auf andere christliche Nationen übergreifen. Dann, meint Cambon damals, werde der Berliner Vertrag wieder zur Diskussion kommen und eine Intervention hervorrufen. "Wird das morgen oder erst in mehreren Jahren vorausgesetzt werden."

Die Voraussagung erfüllte sich. Die neuen Massaker veranlaßten Cambon im Frühjahr 1895 zur Ausarbeitung eines Memorandums und eines Reformprojekts, das zwischen den Botschaftern Frankreichs, Englands und Rußlands aufgestellt wurde. Diesem von den drei Mächten genehmigten Projekt stellte Abdul Hamid im Mai 1895 ein eigenes entgegen, das nach Cambons Kritik in keiner Weise ernst zu nehmen war und keinerlei Garantien bot. Immerhin, man trat in Verhandlungen mit dem Jildiz, die im Oktober, als die Ereignisse von Konstantinopel auftraten, noch nicht abgeschlossen waren. Zwanzig Tage nach den Metzeleien gab dann der Sultan seine Zustimmung zu einem neuen, von den Botschaftern modifizierten Projekt, das von der Pforte wohl dekretiert, aber niemals ausgeführt wurde. Wie ernst der Sultan seine Versprechungen auffaßte, zeigen die Metzeleien, die schon im November desselben Jahres gegen die Armenier angezettelt wurden. Ihnen folgte im August 1896 das Attentat auf die Ottoman-Bank in Konstantinopel mit seinen Folgeerscheinungen. Ende September verlangte Botschafter Cambon in Paris die endgültige Regelung der armenischen Frage; er schrieb an den Minister des Aeußern Hanotaux: "Die Kretafrage wurde geregelt, weil der Sultan sich überzeugte, daß eine Ausdehnung der Aufstände die europäische Einmischung zur Folge haben würde. Die armenische Geschichte zieht sich aber in die Länge und verschlimmert sich zusehends, weil der Sultan sich vor einer Intervention geschützt glaubt." Sein Vorschlag, die sechs Großmächte sollten mit einer Flottendemonstration drohen, blieb unerfüllt, dagegen zeugten erneute Verfolgungen in den Provinzen das englische Memorandum vom 20. Oktober 1896. Dieses Memorandum trat für eine europäische Verständigung ein und forderte einen Beschluß dahingehend, daß alle Beschlüsse der Mächte, die diese einstimmig angenommen haben, ausgeführt werden sollten. Mitte Dezember wurde Cambon von Paris aus darüber verständigt, daß Frankreich, Rußland und England sich über eine Aktion der Mächte berieten, der folgende Vereinbarung zugrunde liegen würde: Aufrechterhaltung der Integrität des Osmanischen Reiches; keinerlei vereinzeltes Vorgehen nach keiner Richtung. Kein Kondominium. Die eventuelle Anwendung von Zwangsmaßregeln, die allein den Sultan hätten einschüchtern können, sollte erst nach erzielter Verständigung unter den Mächten geprüft werden. Aus dem französischen Gelbbuch geht hervor, daß Rußland durchaus keine Eile zeigt, noch weniger Deutschland, das vorläufig durchaus kein Interesse an der Durchführung der Reformen in Armenien zu haben glaubte.

Bei diesen Beratungen sollte es einstweilen bleiben. Frankreich, das sich eine Zeitlang für die armenische Sache begeistert zeigte, wurde von Rußland ins Schlepptau genommen und vergaß die ganze Angelegenheit. Europa hatte andere Sorgen. Zudem hatten die Ermordungen aufgehört, das defekte Verwaltungssystem konnte noch warten.

Die jungtürkische Revolution ließ bei den Armeniern für kurze Zeit Hoffnungen aufkommen. Sie wurden aber durch die Metzeleien von Adana enttäuscht, mit denen die Jungtürken die Lösung der armenischen Frage zu finden dachten. Von diesem Augenblick an besann sich Europa wieder auf sein Schiedsrichteramt, welches es jetzt, nach abermals vier Jahren und nachdem die mazedonische Frage eine gewaltsame Lösung fand, endgültig übernommen zu haben scheint.

Die Londoner Botschafterkonferenz gab den Auftakt zur neuen Beratung der Großmächte über die Möglichkeit, die Durchführung der Reformen in Armenien zu sichern. Diesmal war es nicht Frankreich, das die Initiative ergriff, um so seine früheren Bestregungen fortzusetzen. Vielmehr waren es Rußland und Deutschland, die mittlerweile neue wirtschaftliche und politische Interessen in Armenien sahen, die sich besonders für die armenische Frage erwärmten. Die Pforte hatte einen solchen Gang der Dinge vorausgesehen. Sie wußte, daß es diesmal keine Ausflüchte mehr gab, und so beeilte sich denn Kiamil Pascha, in dessen Händen beim Ausgang des ersten Balkankrieges das Staatsruder lag, ein Programm auszuarbeiten, das gewisse Aehnlichkeiten mit dem die mazedonischen Reformen behandelnden Mürzsteger Programm aufwies. In Form eines vorläufigen Gesetzes, das später die Genehmigung der Kammer erhalten sollte, wollte Kiamil Pascha die armenischen Reformen in Angriff nehmen. Da nach der Verfassung die Verwaltung der Provinzen einheitlich zu sein hat, betonte das Projekt seinen provisorischen Charakter, den es bis zur Wiederherstellung der Ordnung behalten sollte. Nachher wäre die Verwaltung der armenischen Wilajets wieder in das frühere Stadium zurückgesunken. Einzelheiten des Kiamilschen Projektes sind nie in die Oeffentlichkeit gedrungen. So viel bekannt wurde, sollten die sechs armenischen Wilajets in eine einzige Inspektionszone umgewandelt werden, deren Verwaltung durch eine Inspektionskommission unter der Leitung eines Generalinspekteurs durchgeführt werden sollte. Die Kommission sollte aus sechs Mitgliedern, drei Muselmanen, zwei Armeniern und einem Chaldäer, bestehe. Dem Generalsinspektor sollte ein fremder Beirat beigegeben werden. Diesem hätte der Inspektionsrat, aus vier Christen und drei Muselmanen zusammengefaßt, unterstanden. Der Generalinspektor verfügte über außerordentliche Vollmachten.

Dieses Kiamilsche Projekt wurde nach dem Staatsreich und dem Fall des Kabinetts durch ein Projekt Hadschi Abdil Reis, des früheren Ministers des Innern, ersetzt. Dieses Projekt ging von einem anderen Standpunkt aus. Während Kiamil den armenischen Provinzen eine Art Vorzugsgesetz geben wollte, bestimmte das Kabinett Mahmud Schewket Pascha , daß die Reformen auf sämtliche Provinzen auszudehnen seien. Diese Bestimmung war gleichbedeutend mit der sofortigen Anwendung des Wilajetsgesetzes, das nur eine den Umständen angemessene Abänderung und Vervollständigung zu erfahren hatte. Ein Reglement, dessen Genehmigung durch das Parlament nicht nötig schien, sollte die einzelnen Reformen je nach den lokalen Verhältnissen bestimmen. Dadurch wahrte sich die Regierung gewisse Bewegungsfreiheiten. Hier nun setzen die eingangs erwähnten Verhandlungen Hakki Paschas in London ein bezüglich englischer Generalinspektoren. Ihre Befugnisse wurden in einem Spezialreglement vom 3. Juli dieses Jahres festgelegt, die Provinzen zugleich in sechs Zonen aufgeteilt.

Der geplanten Durchführung dieses Projektes kam jedoch, wie bereits festgestellt wurde, das russisch-deutsche Projekt in den Weg. Seine Geschichte ist kurz folgende:

Nachdem sich die Mächte darüber einig geworden waren, daß sie den armenischen Reformen nun ihr besonderes Interesse zuwenden wollten, veranlaßte die Londoner Botschafterkonferenz die Einsetzung einer aus Dragomanen der Konstantinopler Botschaften bestehenden Kommission zum Studium der vorliegenden Projekte oder, besser gesagt, des russischen Projektes, das sich mit den Verwaltungen der einzelnen sechs armenischen Wilajets ausführlich beschäftigt. Es beruht zum Teil auf früheren Verordnungen und besonders auf dem der Kammer unterbreiteten Exposé betreffend das Wilajetgesetz, in welchem die vier Verwaltungsgrade der Wilajets , welche in Nahies, Kazas und Sandschaks zerfallen, als zu viel bezeichnet werden. Nach diesem Exposé sollte entweder der Sandschak oder das Wilajet geopfert werden. Das russische Projekt streicht die Walis und setzt dafür einen Generalgouverneur für die sechs Wilajets ein. Es bestimmt die Funktionen des Mutessarifs, Kaimakams und Müdirs, ferner die Organisation der Gerichtsbarkeit, Polizei und Gendarmerie. Nach diesem Projekt ist der Gouverneur auf die Dauer von fünf Jahren zu ernennen, und zwar unter Beistimmung der Mächte. Aus diesem Projekt entstand ein neues, gewissen Wünschen Rechnung tragendes, das wiederum aus den zwischen Petersburg und Berlin geführten Verhandlungen hervorging. Dieses setzte zwei Generalinspektoren, je einen für drei Wilajets, ein, die von den Mächten ernannt werden sollten. Von diesem Projekte wurde die Pforte inoffiziell in Kenntnis gesetzt, die jedoch ihrerseits einen derartigen Vorschlag mit Entrüstung von sich wies. Nach dieser Ablehnung tauchte die europäische Kontrolle in einer andern Form auf: Die Generalinspektoren sollten osmanischer Nationalität sein, jedoch von fremden Beiräten kontrolliert werden. Auch dieser Vorschlag, der hauptsächlich auf die Haltung der auf der europäischen Kontrolle bestehenden russischen Regierung zurückzuführen ist, wurde von der Pforte abgelehnt, mit der Begründung, daß durch eine solche fremde Einmischung die Souveränitätsrechte des Sultans angetastet würden. Der Standpunkt der Regierung wird von der türkischen Presse ohne Ausnahme geteilt. Mit Händen und Füßen sträubt sie sich gegen die Kontrolle und glaubte schon Veranlassung zu der Befürchtung zu haben, daß aus dem Balkankreuzzug ein europäischer Kreuzzug nach Anatolien werde. Der russisch-deutsche Vorschlag, schrieb der "Tanin", würde Anatolien in ein neues Mazedonien umwandeln und dort dieselben Verwirrungen anrichten. So lange ein unionistisches Kabinett besteht, schrieb Hussein Dschahid, können wir nicht an eine solche Möglichkeit glauben. Das Komitee ist kein Feind Europas. Im Gegenteil, denn es erstand aus dem Wunsche, aus der Entwicklung der Wissenschaften und des Handels in Europa Nutzen zu ziehen und ein neues Leben dem Orient zu schenken, indem es die Zivilisation des 20. Jahrhunderts einführte. "Doch will es diese Evolution durchführen, indem die Unabhängigkeit des Vaterlandes gewahrt bleibt."

Nach dem jetzigen Stande der Dinge hat, wie es schient, die türkische öffentliche Meinung durchaus keinen Grund, sich über die Haltung der Mächte aufzuregen. Deutschland zum mindesten hat sich die Wünsche der Pforte zu Herzen genommen und sucht nun mit Petersburg Mittel und Wege zu finden, um ihnen gerecht zu werden. In diesem Falle wäre es freilich erwünscht, wenn die Pforte diese neue Reverenz zu würdigen verstände und auch dann die nun lange genug in der Luft liegende armenische Frage zu lösen imstande wäre, wenn die Mächte auf die Kontrolle verzichten, ohne die, wie man bisher glaubte, die Reformen niemals durchgeführt werden könnten.



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