1915-05-20-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon/169
Botschaftsjournal: A53a/1915/3323
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: No. 12
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Verweser in Erzerum (Scheubner-Richter) an den Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim)

Bericht



No. 12
Erzerum, den 20. Mai 1915.

Geheim

Euere Excellenz!

Mein Bericht No. 9 vom 15. Mai ueber die Armenierunruhen in Wan und die Lage hier war kaum abgegangen, als die Nachricht eintraf, es sei befohlen worden die ganze Passin-Ebene, noerdlich von Erserum, von den Armeniern zu räumen und dieselben in das Gebiet von Terdschan zu bringen. Ich erkundigte mich sofort beim Wali ob das richtig sei. Der Wali bestaetigte die Nachricht und fuegte hinzu, dass er selbst mit dieser Maßnahme wenig einverstanden sei, dieselbe aber von der Armee ausgegangen und er zu gehorchen habe. Er versprach moeglichste Milde bei Ausfuehrung derselben walten zu lassen und das zurueckbleibende Eigentum der Armenier zu schuetzen. Es war auch der Befehl ergangen Erserum selbst von den Armeniern zu räumen; dieser Befehl wurde aber bis auf Weiteres rueckgängig gemacht. Privater Information zufolge hat der Wali um die Zuruecknahme des Befehls, die Passin-Ebene zu räumen, nach Konstantinopel telegrafiert, aber die Antwort erhalten, dass er sich den militärischen Anordnungen zu fügen habe.

Wie ich schon in meinen diesbezüglichen Telegrammen an Euere Excellenz hervorhob, erscheint diese ganze Maßnahme zwecklos und unbegruendet. Ein Aufstand seitens der hiesigen Armenier ist nicht zu befuerchten. Die hiesigen Armenier unterscheiden sich darin wesentlich von den Armeniern Wan’s und Umgebung. Sie sind nicht organisiert, haben auch keine Waffen. Zudem ist die männliche armenische Bevoelkerung vom 17. bis zum 48. Jahre zum Heeresdienst einberufen. Was mit Russland sympathisierte, ist längst jenseits der Grenze. Somit trifft diese Maßnahme hauptsächlich Frauen und Kinder, die jetzt - bei Beginn der Regenzeit, gezwungen sind ihre Doerfer zu verlassen und - beim Mangel an Transportmitteln, meist zu Fuss nach der 6 - 8 Tagereisen entfernten Terdschan-Ebene auszuwandern. Ihr Vieh haben sie mitgenommen, ihre Futtervorraete mussten sie zuruecklassen und sind diese sofort von der Regierung beschlagnahmt worden. Von dem mitgetriebenen Vieh duerfte ein Teil aus Mangel an Futter wohl auch eingehen.

Erscheint somit die Maßregel der Aussiedlung zwecklos, so ist die Form der Ausfuehrung unsinnig. Die Massen der ausgesiedelten Armenier ziehen, von wenigen Gendarmen begleitet in breitem Strom ueber die mit Mühe frisch bestellten Felder oder lagern auf denselben. Das Vieh weidet die Saaten ab. Ein grosser Teil der Aussaat um Erserum ist damit vernichtet. Es leiden darunter nicht nur Armenier, sondern auch Tuerken. Ein grosser Teil der hiesigen Grossgrundbesitzer sind Tuerken. Ihre Arbeiter sind Armenier. Ihre Felder werden von Armeniern - jetzt meist Frauen - bestellt. Viel von der bereits gemachten Aussaat duerfte aus Mangel an Arbeitskraeften verloren gehen. Eine Folge davon - drohende Hungersnot fuer Armee und Bevoelkerung. Mit der Aussiedlung der Armenier sind somit auch die hiesigen tuerkischen Kaufleute und Grundbesitzer schon aus wirtschaftlichen Gruenden sehr unzufrieden.

Ich habe mich persoenlich zu den um die Stadt lagernden Ausgesiedelten begeben. Das Elend - Verzweiflung und Erbitterung sind gross. Die Frauen warfen sich und ihre Kinder vor mein Pferd und baten um Hilfe. Der Anblick dieser jammernden Armen war mitleiderregend und peinlich - noch peinlicher war aber fuer mich das Gefuehl nicht helfen zu koennen.1 Die armenische Bevoelkerung sieht im Vertreter des Deutschen Reiches zur Zeit ihren einzigen Schutz und erwartet von ihm Hilfe.2

Das Einzige, was ich tun konnte, war - den Bischof und die Bewohner Erserums zu veranlassen fuer die Vertriebenen, welche ohne Nahrung sind, Brot zu sammeln. Das geschah und wird noch fortgesetzt. Es besteht jedoch das Verbot, dass Niemand ohne besondere Erlaubnis, die Armeniern nicht erteilt wird, die Stadt verlassen darf. Infolgedessen lasse ich, da ich dieses Verbot fuer mich und meine Angestellten als nicht existierend betrachte, durch Wagen des Konsulats dieses Brot taeglich bis zu 10 km weit hinausbringen und unter die Aermsten der Vertriebenen verteilen.3

Soeben erhalte ich die Mitteilung, daß in der Stadt Gerüchte verbreitet werden - von tuerkischer Seite, dass diese Maßregeln der Aussiedlung der Armenier infolge deutscher Ratschlaege von der tuerkischen Regierung ergriffen worden seien. Diesen Gerüchten werde ich sofort energisch entgegentreten.

Es erscheint mir nicht ausgeschlossen, dass diese Aussiedlung und die Maßnahmen der Regierung, die den wirtschaftlichen Ruin und die teilweise Ausrottung der Armenier zur Folge haben muessen (oder sollen!) die Armenier zu einem, wenn auch aussichtslosen, Verzweiflungsschritt treiben kann, der dann natuerlich eine allgemeine Metzelei zur weiteren Folge haben würde.

Sollte ein solcher Schritt nicht erfolgen, so beweisen damit die hiesigen Armenier, dass sie die unterwürfigsten und friedfertigsten Untertanen der Türkei sind.


Scheubner-Richter



1Randbemerkung Bronsart von Schellendorff: Viel peinlicher ist das Morden von über 4000 Türken durch armenische Banden bei Wan!
2Randbemerkung Bronsart: Wir können doch nicht einer im gefährlichen Aufruhr gegen die türkische Regierung stehenden Bevölkerung helfen.
3Randbemerkung Bronsart: Das Brot sollte der Konsul lieber den türkischen Armen schicken!



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