1915-10-01-DE-004
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Quelle: DE/PA-AA/R14088
Zentraljournal: 1915-A-28569
Erste Internetveröffentlichung: 2000 März
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 10/02/1915 a.m.
Zustand: A
Letzte Änderung: 04/22/2012


Aufzeichung des Legationsrats im Auswärtigen Amt Rosenberg





Berlin, den 1. Oktober 1915

Dem türkischen Botschaftsrat wurden heute eindringlich alle Argumente vor Augen geführt, die für schonende Behandlung der armenischen Bevölkerung in der Türkei sprechen. Durch Verfolgung und Vernichtung des armenischen Elementes, das einer der Hauptträger von Handel und Gewerbe in der Türkei sei, würde die Türkei selbst wirtschaftlich aufs schwerste geschädigt. Die Nachrichten über die Armenierverfolgungen erregten nicht nur im feindlichen, sondern auch im neutralen Auslande grosses Aufsehen und seien für das Ansehen der türkischen Regierung abträglich. In Deutschland selbst beginne in philantropischen Kreisen lebhafte Beunruhigung sich bemerkbar zu machen.

Edhem Bey versprach, mit dem Botschafter zu sprechen und auch nach Constantinopel zu berichten. Er gab zu, dass es zu Ausschreitungen gekommen sei, wenn auch die im Auslande verbreiteten Nachrichten stark übertrieben seien. Bis zum Frühjahr dieses Jahres habe ein durchaus gutes Verhältnis zwischen Armeniern und Türken bestanden, was um so erklärlicher sei, als ja die Armenier während der Revolutionszeit mit dem Comité sympathisiert hätten und gemeinsam mit ihm gegen das alte Regime vorgegangen seien. Der Umschwung sei erst im April eingetreten, als es während des türkischen Vormarsches nach Aserbeidschan zu einer Armenierrevolte im Rücken des türkischen Heeres gekommen sei, bei der nicht weniger als 180000 Mohamedaner umgebracht worden seien. Es sei nicht verwunderlich, dass die Mohamedaner hierfür Rache genommen hätten. Der Abtransport der Armenier ins Innere sei aus militärischen Gründen und im Interesse der Selbsterhaltung der Türkei notwendig gewesen. Wenn es dabei zu Übergriffen gekommen sei, so würden diese von der Zentralregierung durchaus gemissbilligt. Bei den grossen räumlichen Entfernungen und den primitiven Verhältnissen des Reichs sei die Zentralregierung leider nicht immer in der Lage, Ungeschicklichkeiten und Nachlässigkeiten unterer Behörden zu verhindern.



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