1915-10-08-DE-003
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 97/Bl. 196-198
Botschaftsjournal: 10-12/1915/8872
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Das Auswärtige Amt an den Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim)

Erlaß



Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter Herrn Freiherr von Wangenheim Konstantinopel

im Anschluß an anderweitige Weisung zur gefälligen Kenntnisnahme ergebenst übersandt.


Anlage

Abschrift A 28785.

Deutsche Bank.


Berlin, den 4. Oktober 1915.

Dem Hohen Auswärtigen Amt, Berlin,

gestatten wir uns folgende Angelegenheit ergebenst vorzutragen:

Wir stehen mit der alten, angesehenen Firma Avédikian Frères Smyrna, in Geschäftsverbindung. Unser Verkehr hat u.a. dazu geführt, daß wir dem genannten Hause einen beträchtlichen Kredit eingeräumt haben. Seit Jahren steht ferner die Firma mit unseren Petroleumunternehmungen in engen Beziehungen; sie ist gemeinsam mit der Deutschen Petroleum-Aktien-Gesellschaft und der Steaua Romana Aktien-Gesellschaft für Petroleum-Industrie an der Deutsch-Rumänischen Petroleum-Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt. Das Vermögen der Firma Avédikian Frères steckt in der Hauptsache in ihrem Warenlager in Smyrna, das einen Wert von rund 1 1/2 Millionen haben soll.

Die Inhaber der Firma sind Armenier türkischer Staatsangehörigkeit; wiewohl ihre Haltung in jeder Beziehung einwandfrei sein dürfte, sind sie doch wegen des Schutzes ihres Eigentums, so z.B. für den Fall, daß etwa Ausschreitungen stattfinden sollten, in gewisser Sorge. Im Hinblick auf unsere erwähnten direkten und indirekten Beziehungen zur Firma haben naturgemäß auch wir ein Interesse daran, daß ihr Besitzstand eine ungefährdete Sicherheit für ihre geschäftlichen Verpflichtungen uns gegenüber bleibt.

Wir möchten nun das Hohe Auswärtige Amt ergebenst bitten, beim Kaiserlichen Generalkonsulat in Smyrna anfragen zu wollen, ob nicht die Möglichkeit besteht, daß für die Übertragung der Lagerhäuser der Firma samt dem Warenbestande auf unseren Namen zur Sicherheit für unsere Forderungen und Interessen eine besondere Erlaubnis erwirkt werden kann, falls eine solche erforderlich ist, da es sich ja nicht um eine dauernde Veräußerung handelt, sondern nur um eine Übertragung zum Zwecke der Pfandhaftung. Wir stellen ergebenst anheim, das Kaiserliche Generalkonsulat zu veranlassen, Se. Exz. den Vali von Smyrna mit dieser Frage zu befassen und mit ihm die Maßnahmen zu besprechen, welche etwa zur Sicherung des Besitzes der Firma geboten sein dürften.


Deutsche Bank
gez. Gwinner gez. Stauß


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