1918-09-01-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R14104
Zentraljournal: 1918-A-38986
Botschaftsjournal: 10-12/1918/II 5773
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 09/18/1918 a.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Bericht Nr. 44/J. Nr. Geh. 81
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Konsul in Trapezunt (Bergfeld) an den Reichskanzler (Hertling)

Bericht



Bericht Nr. 44 / J. Nr. Geh. 81
Trapezunt, den 1. September 1918.
Bei der Haltung und der Gesinnung der Armenier zu Beginn des Krieges war ihre Aussiedelung und zwar nicht nur diejenige der Männer, sondern der ganzen Familien meines Erachtens eine militärische Massnahme von zwingender Notwendigkeit. Denn die griechische Bewegung an der Küste des Schwarzen Meeres hat bewiesen, dass die Tätigkeit der Banden nicht auszurotten ist, solange diese bei ihren in der Gegend ihres Auftretens wohnenden Konnationalen Unterstützung, Unterkunft und Nahrung finden.

Jeder Kenner des Orients wird mir darin beipflichten, dass die Armenier kaum einen menschlich sympathischen Zug aufweisen. Gleichwohl können die bei ihrer Aussiedelung vorgekommenen Ausschreitungen, das Hinmorden der Männer in Massen, die zahlreichen Vergewaltigungen der Frauen und Mädchen und der Diebstahl ihrer Güter, nicht scharf genug verurteilt werden. Sie bieten auch den feindlichen Regierungen die erwünschte Gelegenheit, sich vor ihren eigenen Völkern und dem neutralen Ausland als Verfechter für die allgemeine Menschlichkeit hinzustellen. Russische Militärorgane haben während der Besatzung von Ostanatolien wiederholt ausgesprochen, dass unsere Feinde die armenische Frage bei den Friedensverhandlungen nicht unberührt lassen und zum mindesten eine Wiedergutmachung des den Armeniern zugefügten Unrechts verlangen werden. Es steht auch zu erwarten, dass die Regierungen der Entente sich diese Gelegenheit, als Vorkämpfer für die unterdrückten Völker zu erscheinen, schon aus rein taktischen Gründen nicht werden entgehen lassen. Sie werden hierbei auf die Sympathien der gesamten gesitteten Welt rechnen können.

Dem gegenüber wird die Hohe Pforte einen um so schwereren Stand haben, als sie kaum einen glaubhaften Grund zur Erklärung oder Entschuldigung der Ausschreitungen in dem weiten Umfang, wie sie tatsächlich vorgekommen sind, anführen kann. Auch die unterschiedliche Behandlung, welche sie heute noch nicht nur den wenigen am Leben gebliebenen armenischen Männern, sondern auch ihren Frauen und Kindern und ihren Gütern zu Teil werden lässt, muss die naheliegende Vermutung bestärken, dass die türkische Regierung die Übergriffe gegen die Armenier, welche zu deren nahezu völligen Ausrottung in Ostanatolien geführt haben, zum mindestens nicht ungern gesehen hat und heute noch sieht. Diese Haltung dürfte auch unsere Stellung bei den Friedensverhandlungen erschweren.

Es erscheint mir daher schon in unserem Interesse dringend erwünscht, dass die türkische Regierung nunmehr durch eine mehr der Billigkeit entsprechende Haltung gegenüber den Armeniern ihre Aussiedelung als eine unvermeidliche militärische Massnahme erscheinen lässt, deren Folgen, soweit es sich nicht um Personen handelt, denen staatsfeindliche Umtriebe gerichtlich nachgewiesen werden, nach Möglichkeit abgeschwächt werden. Wohl die wichtigste Entscheidung in dieser Richtung wäre, den armenischen Grundeigentümern oder deren Erben das Verfügungsrecht über ihr Eigentum zurückzugeben. Glaubt man ihnen die endgiltige Rückkehr in ihre alten Wohnsitze nicht gestatten zu können, so sollte man ihnen wenigstens die allgemeine Erlaubnis erteilen, ihre Immobilien durch Verkauf oder Verpachtung verwerten und sich zu diesem Zweck vorübergehend in ihre Heimat begeben zu dürfen. Die Mehrzahl wird ohnehin wegen Mangel an Mitteln und aus Furcht vor den Zufällen der Reise von dieser Erlaubnis keinen Gebrauch machen, sondern sich darauf beschränken, durch Erteilung einer Vollmacht seinen Besitz zu verwerten. Man könnte vielleicht daran denken, den Grundbesitz durch die Behörden öffentlich versteigern und den Erlös den Eigentümern oder ihren Erben zukommen zu lassen. Indessen ermutigen die Vorgänge bei der Veräußerung der beweglichen armenischen Güter durch die Behörden nicht zu diesem Verfahren. Die hierbei vorgekommenen Diebstähle und Unterschlagungen überschreiten das Mass jeder Vorstellung. Um nur ein Beispiel zu geben: In Trapezunt wohnte eine Reihe wohlhabender und gut eingerichteter armenischer Familien. Jede Veräusserung ihrer Sachen vor ihrer Aussiedelung war ihnen verboten, und es wurde mit rücksichtsloser Strenge auf die Durchführung dieses Verbots gesehen. Gleichwohl deckte der Erlös aus dem Wenigen, was bis zur Versteigerung nicht in den Händen der Behörden verloren gegangen war, nicht die Lastträgerkosten.

Weiter müsste die für die Armenier geltende Ausnahmebestimmung, dass sie ohne Genehmigung des Ministeriums des Inneren sich nicht von einem Ort an einen anderen begeben dürfen, aufgehoben werden, wenigstens soweit Frauen und Kinder in Frage kommen. Ihre Gleichstellung mit den übrigen türkischen Untertanen, welche, sofern keine Bedenken entgegen stehen, den Reisepass von der Provinzialregierung erhalten, würde den Interessen der öffentlichen Sicherheit meines Erachtens in völlig ausreichendem Masse Rechnung tragen und das Omen einer unterschiedlichen Behandlung auch der armenischen Frauen und Kinder beheben.

Würde die Hohe Pforte sich in dieser Weise bemühen den Armeniern lediglich ihr Recht zukommen zulassen, so würde sie einem Eintreten unserer Feinde bei den Friedensverhandlungen für die Interessen der türkischen Armenier wenigstens die Hauptgrundlage nehmen.

Einen gleichlautenden Bericht habe ich der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel erstattet.


Dr. Bergfeld


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