1920-02-03-DK-001
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Quelle: DK/RA-UM/Gruppeordnede sager 1909-1945. 139. N. 1, ”Armenien”.
Erste Internetveröffentlichung: 2010 August
Edition: Dänische diplomatische Quellen
Telegramm-Abgang: 02/03/1920
Telegramm-Ankunft: 02/11/1920
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 84
Übersetzung: Michael Willadsen
Letzte Änderung: 03/23/2012







Nr. 84
Paris, den 3. Februar 1920

Antwort auf Telegramm Nr. 38 vom 3. Februar 1920.

Der Oberste Rat hat de facto die Regierungen von drei kaukasischen Republiken anerkannt: Die tartarische Republik Aserbeidschan (mit Baku als Hauptstadt), sowie die christlichen Republiken Georgien und Armenien. Die nord-kaukasische Republik Dagestan ist hingegen nicht anerkannt worden, und die Republik Batum scheint in Georgien aufgegangen zu sein.

Die Anerkennung ist erfolgt, um diese Kleinstaaten als Schutzschild gegen den Bolschewismus zu stärken. Allerdings haben die Vertreter der kaukasischen Republiken in Paris durch die Presse mitteilen lassen, dass die Haltungen ihrer Regierung gegenüber den Bolschewiken rein defensiv seien. Bekanntermaßen hat England in diesen Gegenden Truppen, um Indien und Persien gegen den bolschewistischen Virus zu schützen und um sich die Erdölquellen im Kaukasus zu sichern, neben den Quellen in Mesopotamien, Kurdistan, südlich des Toten Meers und in Südpersien (Susiana), die bereits in ihrem Besitz sind.

Die Stellung von Türkisch-Armenien betreffend bestätigt die Gesandtschaft ihr ergebenes Telegramm Nr. 38 vom heutigen Tage.

Die Frage, wie die Verhältnisse in diesem unglücklichen Land geordnet werden sollen, schwebt weiterhin über der Friedenskonferenz im Zusammenhang mit der unentschiedenen türkischen Frage. Nach den mir im französischen Außenministerium gegebenen Informationen gibt es zwei Alternativen: Entweder durch eine Grenzregulierung einen Teil von Türkisch-Armenien der armenischen Republik zuzuschlagen, die in ihrer äußersten Ausdehnung möglicherweise Erzerum mit einbeziehen könnte, oder Türkisch-Armenien unter türkischer Souveränität zu lassen, aber mit Autonomie unter internationaler Kontrolle (Völkerbund). Der von vielen Seiten, u.a. auch vom schweizerischen Bundesrat an die Friedenskonferenz gerichtete Appell, auf die Wünsche der armenischen Bevölkerung Rücksicht zu nehmen, findet im Prinzip die Zustimmung der Konferenz. Aber die praktische Ausführung scheint auf große Schwierigkeiten zu stoßen. Als Folge der u.a. fürchterlichen Entvölkerung Armeniens durch die Türken, bilden Armenier nur eine relative Mehrheit gegenüber anderen Völkern im Land, so dass die Gefahr besteht, dass diese sich gegen die Armenier zusammentun, wenn nur die Wünsche der letztgenannten berücksichtigt werden.

Die Konferenz hat die schweizerische Bitte „zu den Akten genommen“ und fügt sie den anderen der Konferenz zugegangene Eingaben, so wie den zahlreichen Adressen, Vorschläge zu Grenzführungen und ähnliches, zur Beurteilung der Angelegenheit hinzu. Eine größere Bedeutung scheinen sie nicht zu haben; einen Schaden werden sie ebenfalls kaum anrichten können.


Bernhoft



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