Der franz. Botschafter hat mir heute im Auftrage seiner Regierung mitgeteilt, daß an die Kommandanten der nach türkischen Gewässern entsandten französischen Kriegsschiffe vertrauliche Instruktionen folgenden Inhalts ergangen sind:
1. Flüchtige Franzosen und sonstige Personen, deren Leben bedroht ist, sind von den Kriegsschiffen aufzunehmen.
2. Wenn der französische Konsul die Landung einiger Mannschaften zum Schutze eines augenscheinlich bedrohten Franzosen verlangt, so kann diesem Verlangen stattgegeben werden. Wenn es sich jedoch um den Schutz des Konsulats oder um die Unterstützung der lokalen Polizei zur Aufrechterhaltung der Ordnung handelt, so sollen Mannschaften nur dann gelandet werden, wenn alle anderen in dem betreffenden Hafen etwa anwesenden Kriegsschiffe das gleiche tun,
3. Sind ausschließlich französische Schiffe im Hafen anwesend, so soll keine Landung stattfinden.
Herr Cambon hat gleichzeitig unter Hinweis darauf, daß ein tunlichst gleichartiges Vorgehen der Mächte in dieser Angelegenheit erwünscht sein dürfte, die Frage angeregt, welche Instruktionen an unsere Kommandanten ergangen seien. Ich habe mir eine Antwort vorbehalten.
Indem ich ergeb.[enst] bemerke, daß auch mir ein tunlichst gleichartiges Vorgehen der Mächte in der Angelegenheit durchaus erwünscht erscheinen und vom Standpunkte meines Ressorts gegen die Erteilung von den franz. Instruktionen entsprechenden Vorschriften an unsere Kommandanten nichts einzuwenden sein würde, darf ich E. E. bitten, mich durch tunlichst baldige Äußerung zur Sache zur Beantwortung der Anfrage des Botschafters in den Stand setzen zu wollen.
Dem Hrn St.S. [Staatssekretär] des R.M.A. [Reichsmarineamts] teile ich Abschrift dieses Schreibens mit.