65 K.W. 18.
Bezugnehmend auf das Schreiben vom 7. Februar des Staatskommissars für die Regelung der Kriegswohlfahrtspflege in Preußen bittet der Unterzeichnete die Erlaubnis vom 23. August 1917 - Tgb. Nr. 814 K.W.17 - zur Sammlung von Geldspenden für armenische Waisenkinder unter den gleichen Bedingungen auf weitere drei Monate zu verlängern.
Die Not ist noch die gleiche, wie zuvor. Der Ertrag der Sammlungen betrug im Jahre 1917 M.2025421/2, woran neutrale Freunde stark beteiligt waren.
Der Unterzeichnete war längere Zeit erkrankt, so daß die Einreichung dieses Gesuches erst jetzt erfolgt. Er bittet um freundliche Bewilligung des Antrages.