4 Anlagen zurück.
Die mir mit nebenbezeichnetem Erlasse zur Kenntnisnahme überwiesenen Broschüren des Schweizerischen Hilfswerks für Armenier 1915 (Quelques documents sur le sort des Arméniens 1915) sind hier durchgesehen worden. Während das erste Heft mit dem Vermerk: imprimé comme manuscrit versehen ist, steht an der gleichen Stelle des 2. Heftes: vendu au profit des victimes; das 1. Heft gibt nur den Drucker an, das zweite nennt dafür den Verleger und ein entsprechender Vermerk ist nachträglich dem 1. Hefte hinzugefügt worden. Diese Broschüren sind also dem buchhändlerischen Vertriebe übergeben und weiteren Kreisen zugänglich gemacht worden. Schon mit Rücksicht auf die gelegentlichen Ausfälle gegen unsere Haltung in der armenischen Frage (vgl. besonders S. 16 und 18) wäre es meines Erachtens zu bedauern, wenn diese Publikation durch Beiträge aus deutschen Kreisen gefördert würde, namentlich von seiten der Vereinigungen, die hier in der Türkei Wohlsfahrtsanstalten für die Armenier unterhalten; letztere haben auch noch zu berücksichtigen, daß sie durch solche Veröffentlichungen uns Ungelegenheiten bereiten und ihre eigenen Interessen empfindlich schädigen können.2
Nun findet sich in den beiden Heften außer gelegentlichen Auszügen aus dem "Sonnenaufgang", dem Organ des Hilfsbundes (1. Heft S. 42 ff. 2. Heft S. 134) auch noch unter der Überschrift Les expériences de deux infirmières allemandes der Bericht der Thora von Wedel-Jarlsberg und Eva Elvers, der seinerzeit von Herrn Schuchardt durch Vermittelung des Auswärtigen Amts (Erlaß vom 27.8.1915 Nr. 652) hierher mitgeteilt ist und schwere Anklagen gegen die Türkischen Behörden enthält. Von den beiden Verfasserinnen ist nur die zweite Deutsche, Fräulein von Wedel dagegen Norwegerin. Woher die Ausführungen "De source allemande" (1. Heft S. 19 ff.) stammen, habe ich hier nicht feststellen können.3
Die Kritik an der Bratter`schen Flugschrift erscheint gerechtfertigt.
G.A.