1915-08-17-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 96/Bl. 113-114
Botschaftsjournal: 10-12/1915/6814
Erste Internetveröffentlichung: 2009 April
Edition: Adana 1909
Telegramm-Abgang: 08/17/1915
Telegramm-Ankunft: 08/28/1915
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Konsul in Adana (Büge) an die Botschaft Konstantinopel

Bericht


Adana, den 17. August 1915

J.No. 713

Mittelst Telegramm vom 4. Oktober v. Js. ist die Aufstellung einer Liste der gerechtfertigten Schadensersatzansprüche deutscher Reichsangehöriger und Schutzgenossen an die türkische Regierung angeordnet worden.

Voraussetzung ist in jedem Fall ein Eingreifen bezw. Verschulden türkischer Behörden.

Da die bekannten Massakers von 1909 auf Befehl der Regierung - unter Heranziehung des aktiven Militärs - ausgeführt worden sind, würden daraus entstandene Schäden unter No. 3 der Forderungen aufzuführen sein.

Ersatzansprüche dieser Art sind indessen, wie ich sehe, der Kaiserlichen Botschaft s. Zt. Zwar mitgeteilt, der türk. Regierung gegenüber indessen niemals geltend gemacht worden.

Ich bitte daher um gefällige Information, ob diese aus den Unruhen von 1909 herrührenden Ansprüche in die Liste aufgenommen oder ob diese Forderungen als definitiv verloren angesehen werden sollen.

Büge


[Botschaft an Konsulat Adana 03.09.]

Auf den Ber. v. 17. v.Mts. Nr. 713.

In dem [seitwärts bezeichneten] Bericht gehen E. H. von der Annahme aus, daß die Armeniermassakers von 1909 auf einen Befehl der türkischen Regierung zurückzuführen seien. Hierfür hat sich indessen ein schlüssiger Beweis bisher nicht erbringen lassen.

Irrtümlich ist ferner die Annahme E.H., daß die Schadensersatzansprüche von Reichsangehörigen aus den Armenierverfolgungen von 1909 der Pforte gegenüber seitens der K.B. niemals geltend gemacht worden seien. Es haben vielmehr darüber zwischen der K.B. und der türkischen Regierung eingehende Verhandlungen stattgefunden, in deren Verlaufe die letztere jede Ersatzpflicht ablehnte. Die Forderungen der beteiligten Deutschen sind daraufhin auf die Liste derjenigen Fragen gesetzt worden, die seinerzeit mit Djavid Bey verhandelt bezw. einer schiedsgerichtlichen Regelung zugeführt werden sollten. Die Verhandlungen über diesen Fragenkomplex, die durch den Ausbruch des Krieges unterbrochen wurden, werden zu geeigneter Zeit wiederaufgenommen werden. Es besteht indessen kein Bedenken dagegen, daß die betreffenden Ansprüche in die dort geführte Liste von Schadensersatzforderungen gegen die türkische Regierung aufgenommen werden.



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