Darin wird zunächst zugegeben, daß man sehr strenge gegen die Armenier vorgegangen sei. Dies sei jedoch eine absolute Notwendigkeit und ein Gebot der Selbstverteidigung gewesen, gegenüber der unerhörten Art, mit welcher die Armenier in jeder nur möglichen Weise dem Feinde Vorschub geleistet hätten. Angesichts dieses hochverräterischen Verhaltens sei man zum Schutze der kämpfenden Truppen gezwungen gewesen, die armenische Bevölkerung aus den Operationsgebieten nach anderen Teilen des Reiches zu transportieren. Dies habe natürlich nicht ohne große Schwierigkeiten vor sich gehen können. Wenn es dabei vorgekommen sei, daß die türkische Bevölkerung in begreiflicher Erregung an den Abtransportierten für ihre vaterlandsverräterische Haltung Rache genommen habe, so sei die Regierung gegen derartige Übergriffe sofort auf das strengste eingeschritten.