1915-01-02-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/R 1915
Zentraljournal: 1914-A.S.-3080
Erste Internetveröffentlichung: 2012 April
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1911.01-1915.05
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 5
Zustand: A
Letzte Änderung: 06/17/2017


Der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt (Zimmermann) an die Botschaft Konstantinopel

Erlaß



Nr. 5

Berlin, den 2. Januar 1915

Der mit dem gfl. Bericht Nr. 333 vom 23. v.M. hierher mitgeteilte Entwurf einer Begleitnote zum deutsch-türkischen Bündnisvertrage trägt nicht der Eventualität Rechnung, daß mehr als zwei Balkanstaaten unter Beteiligung Rumäniens die Türkei angreifen. Nach der Fassung des Entwurfs würde Rumänien zwar in diesem Falle nicht als Balkanstaat zählen. Die Tatsache aber, daß zwei oder mehr andere Balkanstaaten sich zu einem Angriff vereinigen, würde uns schon für sich allein zum Eingreifen gegen diese und somit indirekt auch zum Vorgehen gegen Rumänien zwingen. Hiergegen müssen wir uns schützen, solange unsere bekannten Verpflichtungen gegen Rumänien fortbestehen.

Der Artikel 2 des Bündnisvertrags sieht den Fall vor, daß an der Seite Englands ein zweiter europäischer Staat gegen die Türkei kämpft. Ist dieser zweite Staat Rumänien oder Italien, so würden wir gleichfalls in einen Konflikt konkurrierender Bündnisverpflichtungen geraten.

Wir schlagen daher für Abs. 2 der Begleitnote etwa folgende Fassung vor:


Ew. pp. bitte ich, im Benehmen mit Ihrem österr.-ungar. Kollegen in geeignet erscheinender Weise für eine entsprechende Abänderung der Begleitnote einzutreten.

[Zimmermann]

[Entsprechender Erlaß wurde nach Wien geschickt]



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