1909-06-04-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R 13187
Zentraljournal: 1909-A-09602
Erste Internetveröffentlichung: 2009 April
Edition: Adana 1909
Telegramm-Abgang: 06/04/1909 11:57 AM
Telegramm-Ankunft: 06/04/1909 12:05 PM
Praesentatsdatum: 06/04/1909 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 259
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Botschafter in Konstantinopel (Marschall von Bieberstein) an das Auswärtige Amt

Telegraphischer Bericht



Nr. 259
Die russische Botschaft und die österreichische Botschaft haben vor einigen Tagen an die Pforte Noten gerichtet, in welchen sie, vorbehaltlich der Spezifikation, Ersatz für die bei den Unruhen im Vilajet Adana ihren Staatsangehörigen zugefügten Schaden verlangen. Die Pforte hat alsbald ablehnend geantwortet. Sie weist daraufhin, dass die Schädigungen gelegentlich einer Revolution verübt worden seien und für solche nach dem Völkerrecht eine Ersatzpflicht nicht bestehe. Es müsse also den Beschädigten überlassen bleiben, ihre Ansprüche gerichtlich gegen die Urheber der Ausschreitungen geltend zu machen.

Diese Antwort entspricht wörtlich derjenigen, welche die Russische Regierung seinerzeit der Pforte gegeben hat, als diese für die während der Revolution im Kaukasus türkischen Untertanen zugefügten Schaden Ersatz verlangt. Tevfik Pascha hat mir damals die bezügliche russische Note vorgelesen. Soviel ich weiss, hat das St. Petersburger Kabinett auch gegenüber deutschen Reklamationen ähnlicher Art wegen Schädigung deutscher Staatsangehöriger durch Soldaten in Wladiwostok dieselbe Haltung eingenommen. [Bemerkung Auswärtiges Amt: leider ja]


[Marschall]


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