1915-12-27-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/R14089
Zentraljournal: 1916-A-00175
Erste Internetveröffentlichung: 2000 März
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 01/03/1916 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 734
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Botschafter in außerordentlicher Mission in Konstantinopel (Wolff Metternich) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht



Nr. 734
Pera, den 27. Dezember 1915

Auf Erlaß Nr. 9531 v. 12. 12. 15.

Monsignore Dolci bestätigt, daß Halil Bey, der Minister des Auswärtigen, ihm seinerzeit in Aussicht gestellt habe, daß die Verfolgung der katholischen Armenier eingestellt und den Deportierten die Rückkehr in ihre Heimat gestattet werden sollte; aber diese Zusage, die übrigens in keiner bindenden Form erfolgte, ist nicht erfüllt worden, wenigstens soweit es sich um die Rückkehr der Verschickten handelt. Wenn seitdem von weiteren Verfolgungen nichts mehr verlautet hat, so hat das seinen Grund darin, daß die Austreibung der Armenier in der Hauptsache beendet ist. Ein weiterer Schritt des apostolischen Delegaten, um die Wiedereröffnung der gesperrten katholischen Kirchen und die Rückkehr der verbannten Geistlichen in ihre Diözesen zu erlangen, wurde auf der Pforte als "Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Türkei" aufgefaßt und hatte keinen Erfolg, außer etwa, daß der Bischof von Kaisseri (Caesarea) nachträglich nach Aleppo verschleppt wurde.

Ferner ist zu bemerken, daß die Zahl der Armenier, die der Verschickung entgangen sind, geringer ist als Herr Dr. Straubinger annimmt. In der europäischen Türkei dürften, nachdem die armenische Bevölkerung der größeren Städte und Ortschaften im Innern in den letzten Monaten nach Anatolien übergeführt worden ist, nur spärliche Reste verblieben seien.

Was aber die Fürsorge für die in den Konzentrationslagern in Anatolien (z.B. in Eskischehir, Konia, Eregli, Aleppo) und sonst angesammelten Armenier betrifft, so halte ich die Anregung des Dr. Straubinger für unausführbar, da die Pforte jeder Hilfsleistung von auswärts und sogar von seiten der beteiligten Patriarchate die größten Schwierigkeiten in den Weg legt, eine solche Aktion würde voraussichtlich das Zeichen dazu geben, daß die Pforte diejenigen Armenier, die durch Zufall oder infolge Duldung seitens der Lokalbehörden in Anatolien verblieben sind, nach Mesopotamien oder Syrien abschiebt.

Ebenso halte ich es für ausgeschlossen, daß die Verschickten je wieder in den Besitz ihres von der Regierung beschlagnahmten Eigentums gelangen. In einem Spezialfalle wurde auf dem Ministerium des Innern erklärt: Die Rückkehr der betreffenden Individuen in ihre Heimat sei unzulässig, weil sie dort ihr Eigentum nicht mehr vorfänden, von dem inzwischen die Liquidationskommission Besitz ergriffen habe.


Metternich


1 A 35898 liegt bei.



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