Über die Verhängung des Belagerungszustandes an den verschiedenen Plätzen des Wilajets ausser in Marasch waren sich widersprechende Befehle hier eingetroffen und sind von der Lokalregierung neuerdings Weisungen von Konstantinopel erbeten worden.
Aus Hamman in der Amamos-Ebene auf der Strasse von hier nach Alexandrette werden Ruhestörungen in der Amamos-Ebene gemeldet, hervorgerufen durch dort nomadisierende Beduinen, zwischen welchen einerseits und von Soldaten unterstützten Gendarmen andererseits es zu Zusammenstössen gekommen ist.
Der Versuch, in Kessab, im Bezirk von Antiochien, die Armenier zur Auslieferung ihrer Waffen zu veranlassen, ist misslungen und wurde dabei ein junger Armenier, Sohn eines Advokaten, von einem türkischen Offizier erschossen.
Der Versuch, die Bevölkerung zu entwaffnen, wird im Wilajet Aleppo zweifellos auf den größten Widerstand stoßen, und es sind insbesondere die hiesigen wohlbewaffneten Armenier, welche weder zu der Regierung, noch zu dem Komitee Vertrauen haben, fest entschlossen, ihre Waffen nicht auszuliefern. Zur Zeit ist die Regierung hier auch schon durch den Mangel an zuverlässigen Truppen gehindert, energisch vorzugehen. Wenn auch in der Stadt Ruhe herrscht, so hält doch das Mißtrauen der Bevölkerung und die Stagnation im Geschäftsverkehr ständig an. Achtzehn von Marasch hierher transportierte als bei den dortigen Unruhen beteiligt verhaftete Personen, deren Rücktransport von dem in Marasch tagenden Kriegsgericht verlangt wurde, sind wieder dorthin abgegangen.
Das neue Vagabundengesetz ist jetzt hier publiziert worden und setzt die Behörden insofern in Verlegenheit, als es an geeigneten Organen zu dessen Ausführung fehlt. Bezüglich der Ausübung der Rechtspflege wird sehr geklagt.