1913-09-20-DE-001
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Quelle: /PA-AA/R 14081
Zentraljournal: 1913-A-
Erste Internetveröffentlichung: 2017 November
Edition: Armenische Reformen
Telegramm-Abgang: 09/20/1913
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 1357/Nr. 1190
Letzte Änderung: 11/19/2017


Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts (Jagow) an die Botschaften in Wien und Rom

Telegraphischer Bericht



1. Wien (Nr. 1357); 2. Rom (Nr. 1190)

Berlin, den 20. September 1913.

Die russische Regierung, die in unserem Botschafter in Konstantinopel den Hauptgegner ihres armenischen Reformprojekts zu vermuten scheint, hat sich unter Hinweis auf ihr vorliegende beunruhigende Nachrichten aus Armenien mehrfach hierher gewandt, um einen Ausgleich der bei den Beratungen in Konstantinopel zwischen Dreibund und Dreiverband hervorgetretenen Gegensätze zu versuchen. Zu dem gleichen Zweck ist kürzlich Herr v. Giers mit Baron Wangenheim ins Benehmen getreten. Das Ergebnis ist aus dem abschriftlich anliegenden Telegramm unseres Botschafters vom 15. d. Mts.1 ersichtlich. Wir halten eine baldige Einigung mit dem Petersburger Kabinett für erwünscht, da dieses in der Lage ist, die Ereignisse in Armenien so zu beeinflussen, daß Rußland als Grenznachbar einen Vorwand zu selbständigem Vorgehen erhält und das Reformwerk den anderen Mächten aus der Hand genommen wird. Falls der von Baron Wangenheim und Herrn von Giers vereinbarte Kompromiß in Petersburg akzeptiert wird, dürfte eine Basis gewonnen sein, auf der sich eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung finden läßt. Der Hauptforderung des Dreibunds, daß die türkische Einteilung Armeniens in Sektoren und Wilajets aufrechterhalten bleiben soll, trägt der Kompromiß Rechnung. Eine Mitwirkung der Mächte bei der Ernennung der Generalinspektoren erscheint an und für sich zweckmäßig, da auf diese Weise die Auswahl geeigneter Persönlichkeiten sichergestellt werden kann. Nur wird darauf Bedacht zu nehmen sein, daß diese Mitwirkung in eine Form gekleidet wird, welche die türkische Empfindlichkeit schont und die Souveränität der Pforte tunlichst unbeeinträchtigt läßt. Diesem Erfordernis dürfte der in dem Kompromiß vorgesehene modus procedendi entsprechen.

Ew. pp. bitte ich, vorstehendes bei der dortigen Regierung vertraulich zu verwerten und deren Ansicht festzustellen.


J[agow]

1 Dok 1913-09-15-DE-002.



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