1915-08-04-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R14086; 14105
Zentraljournal: 1915-A-23506
Botschaftsjournal: A53a/1915/4630
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 590
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amts (Zimmermann) an den Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim)

Erlaß



Nr. 590
Berlin, den 4. August 1915

Wie in der dortigen Berichterstattung mehrfach hervorgehoben, müssen wir damit rechnen, daß unsere Gegner und die uns unfreundlich gesinnten Neutralen sich bemühen werden, die Kaiserliche Regierung der Mitschuld an der Bedrückung der Armenier in der Türkei zu zeihen. Da derartige Vorwürfe auch im Inland, insbesondere in kirchlichen und Missionskreisen, Widerhall finden könnten, wird möglicherweise zur Rechtfertigung unserer Haltung die Herausgabe eines Weißbuchs oder eine ähnliche Veröffentlichung notwendig werden.

Euere Durchlaucht bitte ich, schon jetzt die Sammlung geeigneten Materials vorbereiten zu wollen. Insbesondere wird es darauf ankommen darzutun, daß tatsächlich eine weitverzweigte staatsfeindliche armenische Bewegung in der Türkei bestanden hat, deren Unterdrückung für die Pforte ein Gebot der Selbsterhaltung war, und daß die Armenier zu ihrem hochverräterischen Treiben gerade durch die Entente-Mächte angestiftet sind, die damit moralisch die Verantwortung für die Folgen übernommen haben. Sodann wäre nachzuweisen, was von unserer Seite getan worden ist, um eine allzu harte Behandlung der Armenier abzuwenden und die Not der Betroffenen zu lindern.


Zimmermann



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