Vor einigen Tagen ist hier der Inspektor der Düsseldorfer Allgemeinen Versicherungs-Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Herr Hatschik Eranoff, wohnhaft in Düsseldorf, spanischer Untertan, zwecks Erledigung von Versicherungsgeschäften angekommen.
Wir selbst versichern unsere Seetransporte - auch gegen die Kriegstransporte - regelmäßig bei dieser Gesellschaft und hatten ein grosses Interesse an persönlichen Verhandlungen mit diesem Herrn, dessen Besuch uns avisiert worden war.
Gestern nachts ist nun der benannte Herr auf den Verdacht hin, Armenier zu sein, in seinem Hotel verhaftet und in Gewahrsam behalten worden.
Seine Exzellenz, der Herr spanische Gesandte, hat nun zwar sogleich die nötigen Schritte fuer die Aufklärung des Falles bezw. fuer die Befreiung des benannten Herrn unternommen, wir möchten aber auch unsererseits nicht verfehlen, Ihnen unser Interesse an demselben zu bekunden, zumal Herr Eramoff in Vertretung der Interessen einer deutschen Unternehmung hier tätig ist.
Sollten Sie im Vereine mit der spanischen Behörde die nötigen Schritte zu der Befreiung des Herrn unternehmen können, so erbitten wir ergebenst Ihren Beistand.
Einem w. Bescheid sehen wir entgegen und zeichnen
Tagebuch No. D/Hf. 3066
Dem hohen Auswärtigen Amt gestatten wir in Ehrerbietung folgende Angelegenheit zu unterbreiten:
Herr Inspektor Eranoff aus Düsseldorf ist am 4. Februar 1916 in Konstantinopel eingetroffen. Die Deutsche Orientbank in Konstantinopel telegraphiert nach hier, dass Herr Eramoff dort wegen seiner armenischen Abstammung festgenommen wurde.
Herr Eranoff ist uns durch vierjährigen Aufenthalt in den Diensten der Düsseldorfer Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Gesellschaft für See-, Fluss- und Land-Transport in Düsseldorf, als politisch unverdächtig bekannt, und es wird auch im türkischen Interesse gehalten, ihm seine Reise und seinen dortigen Aufenthalt zu gestatten.
Herr Eranoff hat für die Düsseldorfer Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft von der wir fortlaufend grosse Versicherungen überwiesen erhalten, gemeinsam für fünf andere deutsche Versicherungs-Gesellschaften, nachweislich seit Kriegsbeginn sehr grosse Importe Getreide, Petroleum und Proviant nach Konstantinopel versichert. Diese Reise diente gleichfalls nur diesem Zweck.
Wir gestatten uns daher, an das Hohe Auswärtige Amt mit der ganz ergebenen Bitte heranzutreten, bei der Deutschen Botschaft in Konstantinopel zu befürworten, dass Herrn Eranoff der Aufenthalt in Konstantinopel bewilligt und seine Freilassung herbeigeführt werde.
[Der Reichskanzler an Botschaft Konstantinopel 15.2.]
Die „Düsseldorfer-Allgemeine-Versicherungs-Gesellschaft, Düsseldorf“ betreibt gemeinschaftlich mit den Gesellschaften „Niederrheinische Güter-Assekuranz-Gesellschaft in Wesel“, „Agripina“ und „Kölner Lloyd“, Versicherungs-Gesellschaften in Köln am Rhein das See- und Transport-Versicherungs-Geschäft in der Levante. Nach Ausbruch des Krieges haben sich die Versicherungs-Gesellschaften genötigt gesehen, die für die Verproviantierung der türkischen und levantinischen Bevölkerung sowie von Heer und Flotte erforderlichen Transporte von Lebensmittel und Bedarfsgegenständen gegen Kriegsgefahr zu versichern. Ebenso wurden Transporte von Wolle und Getreide nach Deutschland durch die von den Gesellschaften geleisteten Versicherungen gegen Kriegsgefahr ermöglicht.
Diese Kriegsversicherungen wurden nicht als Gewinnquelle betrachtet, sondern sie wurden übernommen, weil eine nationale türkische Kriegsversicherung nicht geschaffen werden konnte, und es das deutsche Ansehen erheischte, nachdem die englischen und französischen Versicherungs-Gesellschaften das Feld hatten räumen müssen, den levantinischen Handel nicht seiner letzte Stütze zu berauben, und weil die Gesellschaften es für ihre vaterländische Pflicht hielten, Exporte von der Türkei und Griechenland nach Deutschland und Oesterreich-Ungarn nach Möglichkeit zu fördern. Aus diesem Grunde hatte auch die unterzeichnete Gesellschaft, deren Kapital zum grössten Teil in den Händen des Deutschen Reichs liegt, sich entschlossen, die erwähnten Gesellschaften durch Übernahme von Rückversicherungen bei den erwähnten Transporten zu stützen.
Zur Regelung verschiedener Schadensfälle und zur Prüfung der Frage, ob und inwieweit es möglich ist, in den bezeichneten Gebieten auch weiterhin Versicherungsschutz gegen Kriegsgefahr zu gewähren, war es unbedingt erforderlich, einen Vertrauensmann nach Griechenland, Metelin und Konstantinopel zu entsenden.
Der Vorstand der genannten Gesellschaften konnte die erforderliche Reise infolge der starken Einberufungen von Personal nicht selbst unternehmen. Statt dessen wurde der seit über 4 Jahren im Dienste der „Düsseldorfer-Allgemeinen-Versicherungs-Gesellschaft“ stehende, in Düsseldort ansässige Herr Eranoff, mit einem gehörig beglaubigten spanischen Pass versehen, und mit Erlaubnis der Düsseldorfer Polizeibehörde, damit beauftragt, im Interesse der Gesellschaft nach Konstantinopel zu reisen.
Da es im dringenden Interesse der Versicherungs-Gesellschaften liegt, dass die baldige Freigabe des erwähnten Eranoff erfolgt, erlauben wir uns, an das hohe Auswärtige Amt die ganz ergebene Bitte zu richten, durch ein Telegram an die Hohe Pforte oder an die Deutsche Botschaft zum Ausdruck bringen zu wollen, dass der Zweck der Reise des Eranoff politisch und militärisch einwandfrei sei, und ihre Förderung im volkswirtschaftlichen Interesse beider Länder liegt.
Ein gewisser Hatschik A. S. Eranoff Inspektor der Düsseldorfer Versicherungsgesellschaft, der hierher entsendet wurde soll am 4. d.M. in Con.pel verhaftet worden sein. Da er auch österr. Gesellschaften vertritt sollen wir mit der K.D. Botschaft im Einvernehmen intervenieren. Wie mir gestern Baron Neurath sagte, hat die K. Deutsche Botschaft im Gegenstande bereits etwas veranlasst. Ich wäre Ihnen zu grossem Dank verpflichtet, wenn Sie mich wissen lassen würden, wie die Sache steht.
Weder die Schritte der in erster Linie zuständigen Spanischen Gesandtschaft, noch die Bemühungen der Ks. Botschaft, sowie die gleichfalls mit der Angelegenheit befaßte Österr.-Ung. Botschaft haben zu erreichen vermocht, daß dem Herrn Eranoff der freie Aufenthalt in Constantinople gestattet wird. Derselbe ist vielmehr auf Beschluß der Polizeibehörde außer Landes verwiesen worden.
Gerade der Umstand, daß der Genannte als Armenier im Besitze eines spanischen Passes sich befunden hat, scheint ihn in den Augen der hiesigen Polizei besonders verdächtig gemacht zu haben.
Bei der scharfen polizeilichen Beaufsichtigung, der alle Armenier in der Türkei zur Zeit unterworfen sind, ist anzunehmen, daß Eranoff, selbst wenn es gelungen wäre, ihm auf Grund seiner spanischen Staatsangehörigkeit eine gewisse Bewegungsfreiheit zu erwirken, danach so vielen Unannehmlichkeiten u. Belästigungen ausgesetzt gewesen wäre, daß er seine Aufgabe schwerlich in befriedigender Weise hätte lösen können.