1915-08-12-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R14087
Zentraljournal: 1915-A-24507
Erste Internetveröffentlichung: 2000 März
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 08/20/1915 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 501
Zustand: A
Letzte Änderung: 04/22/2012


Der Botschafter in außerordentlicher Mission in Konstantinopel (Hohenlohe-Langenburg) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht



Nr. 501
Pera, den 12. August 1915

1 Anlage

Die systematische Niedermetzelung der aus ihren Wohnsitzen deportierten armenischen Bevölkerung hatte in den letzten Wochen einen derartigen Umfang angenommen, dass eine erneute eindringliche Vorstellung unsrerseits gegen dieses wüste Treiben, das die Regierung nicht nur duldete, sondern offensichtlich förderte, geboten schien, zumal da an verschiedenen Orten auch die Christen anderer Rassen und Konfessionen nicht mehr verschont wurden. Dazu kam, dass in diesen Tagen die Behörden damit begonnen hatten, die armenischen Einwohner von verschiedenen Ortschaften in der Umgegend von Izmit (Nikomedien), also in unmittelbarer Nähe der Hauptstadt, umzusiedeln, weil sie angeblich eine russische Landung an der Mündung des Sakaria unterstützen wollten. Diese Massregel rief unter der hiesigen armenischen Bevölkerung eine schwere Beunruhigung hervor, und man wollte wissen, dass nach Ablauf der heute beginnenden Bairamfesttage die hiesigen Armenier ebenfalls ausgetrieben werden würden. Bei der grossen Anzahl der hier ansässigen Armenier (nach niedrigster Schätzung 80000 Seelen) hätte die Ausführung eines solchen Vorhabens nicht nur tiefgehende Störungen von Handel und Wandel zur Folge gehabt, sondern auch Leben und Eigentum der nichtmohammedanischen Einwohnerschaft, die Fremden nicht ausgeschlossen, ernstlich gefährdet.

Ich habe daher im Anschluss an das diesseitige Memorandum vom 4. Juli am 11. d.Mts. das in Abschrift beigefügte Memorandum auf der Hohen Pforte übergeben. Talaat bey, der es in Abwesenheit des Grossvesirs in Empfang nahm, versprach soweit möglich Abhilfe zu schaffen und versicherte auf meine Anfrage, dass die Armenier von Konstantinopel nicht verschickt werden sollten.

Der auf der Pforte anwesende Kammerpräsident Halil bey, der anscheinend das Vorgehen der Regierung gegen die Armenier nicht billigt, behauptete, dass die Massakres und andern Greuel nicht von der Regierung gebilligt würden, aber die Regierung sei nicht immer in der Lage gewesen, die Ausschreitungen der Volksmassen zu hindern, auch hätten die untergeordneten Behörden bei der Ausführung der Deportationsmassregel Missgriffe getan.

Im Anschluss an Vorstehendes muss erwähnt werden, dass unter der türkischen Bevölkerung im Innern vielfach die Auffassung besteht, dass die deutsche Regierung mit der Ausrottung der Armenier einverstanden sei und sie sogar geradezu veranlasst habe. Ich habe daher die Kaiserlichen Konsulate in Anatolien angewiesen, solchen, für uns kompromittierenden Anschauungen, die sogar von Offizieren, Geistlichen und andern Persönlichkeiten der besseren Klassen offen geäussert werden, entschieden entgegenzutreten. Euerer Exzellenz Ermessen darf ich ergebenst anheimstellen, ob es sich nicht empfiehlt, zu geeignetem Zeitpunkt auch in der deutschen Presse darauf hinzuweisen, dass wir den Zwangsmassregeln der türkischen Regierung gegen die Armenier durchaus fernstehen und daher auch nicht verantwortlich sind für die dabei vorgekommenen Ausschreitungen, die wir nur missbilligen und bedauern können.

Endlich scheint es zur Unterstützung der hier unternommenen Schritte erwünscht, den neuen ottomanischen Botschafter dort auf die etwaigen Folgen der Armenierpolitik seiner Regierung und unsern Standpunkt in dieser Frage aufmerksam zu machen.


Hohenlohe

Anlage

Memorandum.

Péra, le 9 août 1915.

Par son mémorandum du 4 Juillet l'Ambassade d'Allemagne a eu l'honneur de faire connaître à la Sublime Porte la manière de voir du Gouvernement Impérial Allemand au sujet de l'expatriation des habitants arméniens des provinces Anatoliennes, et d'attirer son attention sur le fait que cette mesure avait été accompagnée en plusieurs endroits par des actes de violence, tels que massacres et pillages qui ne pouvaient pas être justifiés par le but que le Gouvernement Impérial Ottoman poursuivait.

L'Ambassade d'Allemagne regrette de devoir constater que, d'après les renseignements qu'elle a reçus depuis lors de sources impartiales et dignes de foi les incidents de ce genre, au lieu d'être empêchés par les autorités locales, ont régulièrement suivi l'expulsion des Armeniens de sorte que la plupart d'eux ont péri avant même d'arriver au lieu de leur destination. Ce sont surtout les provinces de Trébizonde, de Diarbékir et d'Erzéroum d'où ces faits sont signalés; en certains endroits, comme à Mardine, tous les Chrétiens sans distinction de race ou de confession ont subi le même sort.

En même temps le Gouvernement Impérial Ottoman a cru devoir étendre la mesure d'expatriation aux autres provinces de l'Asie Mineure et tout dernièrement les villages arméniens des distrits d'Ismid à proximité de la capitale ont été évacués de leurs habitants dans des conditions pareilles.

En présence de ces événements l'Ambassade d'Allemagne par ordre de son Gouvernement, est obligée de remontrer encore une fois contre ces actes d'horreur et de décliner toute responsabilité des conséquences qui en pourraient résulter. Elle se voit forcée à attirer l'attention du Gouvernement Ottoman sur ce point d'autant plus que l'opinion publique est déjà portée à croire que l'Allemagne en sa qualité de puissance amie et alliée de la Turquie aurait approuvé ou même inspiré ces actions de violence.


[Eigene Übersetzung]
Pera, den 9. August 1915

In ihrem Memorandum vom 4. Juli hatte die deutsche Botschaft die Ehre, der Hohen Pforte mitzuteilen, welchen Standpunkt die Kaiserlich-deutsche Regierung zum Thema der Ausweisung der armenischen Bewohner der ostanatolischen Provinzen einnimmt und die Aufmerksamkeit auf die Tatsache zu lenken, daß diese Maßnahmen an mehreren Orten durch Gewaltakte wie Massaker und Plünderungen begleitet wurden, die nicht durch das Ziel gerechtfertigt werden konnten, das die Kaiserlich-Osmanische Regierung verfolgt.

Die Botschaft Deutschlands bedauert feststellen zu müssen, daß, nach seither eingegangenen Informationen von zuverlässigen und über jedem Zweifel erhabenen Quellen, Vorfälle dieser Art, statt von den Behörden verhindert zu werden, regelmäßig die Ausweisung der Armenier dergestalt begleiteten, daß die meisten von ihnen ums Leben kamen, bevor sie den Ort ihrer Bestimmung erreichten. Das betrifft besonders die Provinzen Trapezunt, Diarbekir und Erzerum, wo diese Tatsachen festgestellt wurden; an bestimmten Orten wie Mardin haben sämtliche Christen unabhängig von ihrer Rasse oder Konfession das gleiche Schicksal erlitten.

Zur gleichen Zeit glaubte die Kaiserlich-Osmanische Regierung die Ausweisungsmaßnahmen auf andere Provinzen Kleinasiens ausdehnen zu müssen, in neuester Zeit sind die Bewohner der armenischen Distrikte von Ismid nahe der Hauptstadt unter den gleichen Umständen evakuiert worden.

Angesichts dieser Ereignisse sieht sich die Botschaft Deutschlands auf Anweisung ihrer Regierung gezwungen, erneut vor diesen Gewaltakten zu warnen und jede Verantwortung für die Folgen abzulehnen, die daraus erwachsen können. Sie sieht sich umsomehr gezwungen, die Aufmerksamkeit der Osmanischen Regierung auf diesen Punkt zu lenken, als die öffentliche Meinung zu glauben geneigt ist, daß Deutschland in seiner Eigenschaft als befreundete und verbündete Macht der Türkei diese Gewaltakte gebilligt oder sogar dazu angestiftet hätte.



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