1917-11-16-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R14098; BoKon/174
Zentraljournal: 1917-A-38774
Botschaftsjournal: A4a/1917/2941
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 11/20/1917 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 563
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Botschafter in Konstantinopel (Bernstorff) an den Reichskanzler (Hertling)

Bericht



Nr. 563
Pera, den 16. November 1917
1 Anlage

Die türkische Regierung hat neuerdings das amtliche Material zur Armenierfrage durch die Veröffentlichung einer umfangreichen Urkundensammlung unter dem Titel „Die revolutionären Ziele und Umtriebe der Armenischen Komités vor und nach der Konstitution“ vermehrt. Das Werk schildert im ersten Teile (S.1 - 41) kurz die Gründung und Tätigkeit der verschiedenen Komités bis zur Wiederherstellung der Konstitution; im zweiten Teile (S. 42 - 323) wird zunächst die nationalistische Propaganda der Komités in der Presse und Literatur, in den Schulen und unter der Geistlichkeit seit 1908 und die Vorbereitung zum bewaffneten Aufstande behandelt; es folgen dann ausführliche Berichte über die Ereignisse in den armenischen Landesteilen während des Weltkriegs. Den Beschluß bilden 122 Belege in Faksimilé auf 73 Blättern.

Trotz seiner einseitigen Auffassung und seines tendenziösen Charakters beansprucht das Werk Beachtung; wieweit die Urkunden und Belege als authentische Beweisstücke zu gelten haben, bleibt im Einzelfalle zu untersuchen. Jedenfalls aber kann man sich bei Durchsicht dieses Material der Einsicht nicht entziehen, daß die Umtriebe der armenischen Komités die türkische Regierung schon lange aufs schwerste gereizt haben und geeignet waren, die dagegen während des Krieges ergriffenen Repressivmaßregeln zu rechtfertigen. Wie weit dabei die Regierung die Grenzen der Notwehr überschritten hat und bezw. wie weit sie auch noch von anderen Motiven geleitet wurde, ist eine zweite Frage.

Das in Frage stehende Werk ist bisher nur in türkischer Sprache erschienen, eine französische Ausgabe ist in Vorbereitung; außerdem hat der Herausgeber der Zeitschrift Dadschar (vgl. Bericht Nr. 453 vom 4. September d.J.) einen Auszug in armenischer Sprache hergestellt.

Ein Exemplar der türkischen Ausgabe wird in der Anlage überreicht.1


Bernstorff
[Notiz Göppert 22.11.]

Verwertung in d. Presse kommt z.Zt. nicht in Frage.

[Notiz Mordtmann 15.11.]


Das Werk ist in türkischer Sprache erschienen und 2 Exp. für den amtlichen Gebrauch beschafft worden (gratis, liegen bei mir).

gleichzeitig erschien ein Armenischer Auszug, den der Herausgeber des Dadschar (s. 2330 in P.3) besorgt hat.

Ein Ex. ist von Haig E. zum Preise von 10 Ps. besorgt worden; eine französische Ausgabe soll in Vorbereitung sein.


[Notiz Mordtmann 20.12.]


Regr. 2941/17 A4a

Haig Efendi: est ce que la traduction française de l’ouvrage a paru?

Nach mündlicher Anzeige Haig Efendis ist die fragliche Broschüre im Druck.


[Notiz Mordtmann 16.1. 1918]


Haig Efendi: Où en est l’impression de la traduction française?

Nach mündlicher Mitteilung von H.E. ist der Druck liegen geblieben wegen Abwesenheit der leitenden Beamten der Société Générale.



1Befindet sich nicht bei den Akten.



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