1916-02-21-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 98/Bl. 93-96
Botschaftsjournal: 10-12/1916/224
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Erste Dragoman der Botschaft Konstantinopel (Weber) an den Generalmajor Back im Generalstab des türkischen Großen Hauptquartiers

Schreiben


Pera, den 21.2.1916

Sehr verehrter Herr General,

das Auswärtige Amt hat die Botschaft beauftragt, dafür einzutreten, daß ein Armenier Namens Missak Stepanian, Handan Han, Stambul, ein hiesiger Kaufmann, der geschäftliche Beziehungen nach Deutschland u. Holland unterhält, die Erlaubnis zur Reise nach Berlin erhält, wo seine Anwesenheit dringend erforderlich zu sein scheint.

Unsere bisherigen Bemühungen beim Polizeipräfekten Bedri Bey sind bisher ohne Ergebnis geblieben, weil dort immer wieder auf das Kriegsministerium u. das große Hauptquartier hingewiesen wurde, das in erster Linie zuständig sei.

Unter diesen Umständen erlaube ich mir, den Fall zu Ihrer Kenntnis zu bringen, in der Hoffnung, daß es durch Ihre Vermittlung vielleicht gelingen könnte, dem Manne die gewünschte Reiseerlaubnis zu erwirken.

Jedenfalls wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir einen Rat geben könnten, wie man die Sache dort am besten anfaßt und ob Aussicht auf eine günstige Regelung vorhanden ist.

Indem ich Ihnen für Ihre freundlichen Bemühungen im Voraus besten danke, bin ich mit den besten Grüßen


Ihr sehr ergebener
Dr. Weber.


[Antwort General Bach an Weber 25.2.]

B. Nr. 3478.

Auf Ihren beiliegenden Brief vom 21.2.16 teile ich Ihnen sehr ergebenst mir, dass nach Auskunft der Nachrichten-Abteilung des Grossen Hauptquartiers es zur Zeit ausgeschlossen erscheint, für Armenier die Ausreise-Erlaubnis aus dem Konstantinopler Gebiet zu bekommen. Weil in diesem Gebiet z.Zt. wichtige Truppenverschiebungen vor sich gehen, so hat die Regierung angeordnet, Armeniern und allen sonstigen verdächtigen Leuten jede Ausreise-Erlaubnis zu verweigern.

Sollte das Auswärtige Amt besonderen wert auf die Reise des genannten Mannes legen, wäre m.E. die Erwirkung der Ausreise nur auf diplomatischem Wege z.Zt. möglich.


Der Chef des Generalstabes i.V.
Back
[Anmerkung Weber 26.2.]

Antwort auf einen Privatbrief an General Back. Mehr als was bisher geschehen ist, kann m.A.n. nicht veranlaßt werden.

[Botschaft an das Auswärtige Amt 27.2.]

Betr. Reiseerlaubnis für den Armenier Missak Stepanian.

Die Ks. Botschaft hat sich bei den hiesigen Polizei- und Militärbehörden wiederholt dahin verwendet, daß dem Armenier Missak Stepanian die Erlaubnis zur Reise nach Deutschland erteilt wird. Diese Schritte sind ohne Erfolg geblieben. Nach einer neuerlichen Auskunft des stellv. Chefs des Generalstabes - die ich streng vertraulich zu behandeln bitte - scheint es zur Zeit ausgeschlossen, für Armenier die Ausreise-Erlaubnis aus dem Konstantinopler Gebiet zu bekommen. Weil in diesem Gebiet z.Zt. wichtige Truppenverschiebungen vor sich gehen, so hat die Regierung angeordnet, Armeniern und allen sonstigen verdächtigen Leuten jede Ausreise-Erlaubnis zu verweigern.

Ich halte unter diesen Umständen eine weitere Verwendung zugunsten des Stepanian für aussichtslos.


N[eurath]



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