1916-03-29-DE-004
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 100/Bl. 23
Botschaftsjournal: 10-12/1916/3856
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Die deutsche Firma Kuhn & Adler an die Botschaft Konstantinopel

Schreiben


Ludwigshafen a. Rh., 29. März 1916.

Wir bestätigen höflich unser Ergebenes vom 19. Februar 1916. und kommen heute nochmals auf unser Ergebenes vom 25.11.15. zurück, worin wir um den Beistand der Kaiserlichen Botschaft zur Erlangung der Erlaubnis zur Rückkehr der von Adrianopel nach Kleinasien exilierten Schwiegereltern unseres Vertreters in Bulgarien, Herrn Avedis B. Oundjian in Sliven nachgesucht haben.

Unser Vertreter schrieb uns nämlich, dass durch den Einfluss der Kaiserlichen Botschaft verschiedene armenische Familien die Erlaubnis zur Rückkehr nach Bulgarien (Odrine) erhalten hätten, dass dagegen sein Schwiegervater


Herr Mihran Aghasian nebst Frau und Töchter

obwohl er in Adrianopel ein sehr grosses Vermögen zurücklassen musste, sich unter sehr misslichen Verhältnissen in Kleinasien: Adresse wie folgt:

Adanada, Tchoskour Medjid mahalesinde berber Aprahamian hanesis [nicht genau zu entziffern]

befände und zwar nur aus dem einzigen Grunde, weil er Armenier ist.

Wir vermögen diesen Fall hier nicht zu beurteilen, immerhin könnte man aber auch von der türkischen Behörde zum Mindesten Gerechtigkeit verlangen und bitten wir daher aus diesem Grunde die Kaiserliche Botschaft nochmals höflich um Geltend-Machung ihres Einflusses zur Erlangung der Rückkehr obengenannter Familie nach Adrianopel und zur Rückerstattung des ihr gehörigen Vermögens.

Indem wir der Kaiserlichen Botschaft für Ihre Bemühungen im Voraus bestens danken, zeichnen wir


Hochachtungsvoll!
Kuhn & Adler


[Antwort Botschaft 17.4.]

Auf die Eingabe vom 29. v.Mts.

Zu meinem Bedauern muß ich aus den bereits früher dargelegten Gründen - Mangel eines unmittelbaren deutschen Interesses - von weiteren Schritten zu Gunsten des Mihran Aghasian und seiner Familie absehen.

Die Ihnen gemachte Angabe , daß die Kais. Botschaft verschiedenen Armenischen Familien die Erlaubnis zur Rückkehr nach Bulgarien (Odrine) erwirkt habe, trifft nicht zu; Odrine (=Adrianopel) gehört zur Türkei und für die von dort vertriebenen Armenier ist von keiner Seite die diesseitige Verwendung in Anspruch genommen worden.

[Nicht entziffert] ich Ihnen anheim Ihrem Geschäftsfreund für weitere Schritte sich direkt oder indirekt an die hiesige Bulgarische Gesandtschaft zu wenden.


N[eurath]



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