Da männliche Armenier zur Dienstleistung in Arbeitsbataillonen eingezogen, sind es hauptsächlich Frauen und Kinder die fortgetrieben wobei sie ihre Habe zurücklassen müssen. Aufstand hiesiger Armenier nicht anzunehmen, daher diese Maßnahme grausamer Ausschließung unbegründet und Erbitterung hervorruft. Zivilverwaltung unbeteiligt, lehnt auch Verantwortung für Folgen ab.2