1915-10-26-DE-003
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 97/Bl. 126
Botschaftsjournal: 10-12/1915/9098
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Notiz Botschaft Konstantinopel (Mordtmann)





Res. auf 9098.

(Bericht aus Rodosto vom 20.10. über Fortsetzung der Armenierausweisungen)

Die Ausgewiesenen werden zur See fortgebracht und müssen dafür 20 oder 10 [nicht entziffert] per Kopf zahlen.

Das ganze Sandchak Rodosto soll von Armeniern gesäubert werden; nur die protestantischen und u. kath. Armenier, u. evtl. Witwen u. Soldatenfamilien sollen zurückbleiben.

Der stellv. Mutessarrif begründet Maßregel wie folgt:

1) sie sei eine Vergeltung für die von den Armeniern während der bulgarischen Besatzung verübten Greuel;

2) mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer feindlichen Invasion müßte man unsichere Elemente entfernen;

3) die Vorkommnisse in Van seien der Hauptgrund. Auch in Rodosto habe man Waffen, Uniformen u. armenische Briefmarken gefunden.

Hr. Ziemke bezweifelt diese Funde, solange er sich nicht persönlich überzeugt hat. Bei den Marken handelt es sich wahrscheinlich um Wohltätigkeitsmarken. Die Griechen von Keschan sind nach Schasköi umgesiedelt.

Vom Kais. G. Konsulat unter 23.10. u.R. mitgeteilt.



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