Im Anschluss an Tel. No. 6
Behörde hat auf Grund Befehls aus Constantinopel soeben Familie K.u.K. Konsularagent aufgefordert innerhalb 3 Tagen Türkei zu verlassen. Abreise über Constantinopel nicht gestattet.
Konsularagent protestirt und bittet ihm wenigstens angemessene Frist zur Regelung Geschäfte erwirken. Er erbittet ferner Instruktion wem Archiv übergeben. Konsularagent erbittet sofortige Drahtantwort durch Deutsche Botschaft an mich. Stelle anheim Benachrichtigung österr. ung. Botschaft.