1915-09-29-DE-004
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 97/Bl. 67-68
Botschaftsjournal: 10-12/1915/8150
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Die deutsche Firma Lucks & Plathner Konstantinopel an die Botschaft Konstantinopel

Schreiben


Konstantinopel, den 29. Sept. 1915.

Unter Bezugnahme auf unser Ergebenes vom 24. ds. erlauben wir uns, Ihnen einliegend die Kopie eines uns soeben aus Düsdje von unserem dortigen Korrespondenten ([nicht entziffert] Frères) zugegangenen Briefes zu übersenden, aus dem Sie gütigst zu entnehmen belieben, dass die Entsendung unseres Angestellten Serkis Jakubian nach Düsdje von höchster Wichtigkeit ist.

Da der Absender des Schreibens Armenier ist und es sich auch um die Entsendung eines Armeniers nach Düsdje handelt, so können wir Sie versichern, dass die wenigen Worte von uns als recht vielsagend aufgefasst werden müssen und bitten wir daher wiederholt ergebenst die Erlangung des erbetenen Vezikas für unseren Angestellten gütigst so sehr als nur möglich beschleunigen zu wollen, Sie unseres Dankes für Ihre gütige Unterstützung ergebenst versichern.


Wir zeichnen mit aller Hochachtung
[Unterschrift]
[Notiz Schönberg 2.10.1915]

Die Generaldirektion der Polizei in Stambul ist bereit die Erlaubnis zu geben und stellt dem Serkis Jakubian anheim, sich zunächst bei seinem zuständigen [nicht entziffert] einen Legitimationsschein zu besorgen und diesen dann auf der Generaldirektion (Abt. Paßsachen) gegen eine Reiseerlaubnis umzutauschen.

Hr. Lucks, der sich persönlich Antwort holen will, ist in dem Sinne zu bescheiden.



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