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Buch

Unterrichtsmaterial über den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915/16 von Jörg Berlin

Kapitel

10. Der Genozid in der offiziellen türkischen Version

Dokument 10.16

Hinweise für Lehrkräfte

Der deutschen Botschaft waren vom türkischen Innenminister Exemplare seiner Anweisungen an die Behörden ausgehändigt worden, nach denen Deportationen eingestellt werden sollten. Diese Verfügungen wurden aber durch mündliche Anweisungen eines Deportationssinspektors aufgehoben. Verschickungen ungebremst fortgesetzt. Hinweis auf hohe Opferzahlen in Provinz Adana.

Quelle

Lepsius, Johannes (Hg.), Deutschland und Armenien 1914-1918. Sammlung diplomatischer Aktenstücke, Potsdam 1919, S. 151. (Reprint Bremen 1986) Zu den vorgeblich positiven Erlassen des Innenministers Talaat vgl. den Anhang des Berichts des Botschafters in Konstantinopel, Hohenlohe-Langenburg, an den Reichskanzler vom 4. September 1915.Die wichtigste Formulierung der Erlasse lautete: „Da die Kaiserliche [Osmanische] Regierung durch die Versetzung der Armenier aus ihren Wohnstätten in die im voraus bestimmten Zonen das alleinige Ziel verfolgt, die regierungsfeindliche Tätigkeit und Unternehmung dieser Nationalität zu verhindern, sowie dieselbe ausser Stand zu setzen ihren nationalistischen Bestrebungen, bezüglich der Schaffung eines armenischen Staates, nachzujagen, nicht aber deren Vernichtung, so wurde endgültig beschlossen, alle Massregeln zur Beschützung und Beköstigung der Kolonnen während der Abführung zu treffen … “
Vgl.: Politisches Archiv des deutschen Auswärtigen Amts. Zitiert nach: Wolfgang & Sigrid Gust (Ed.), www.armenocide.net. A Documentation of the Armenian Genocide in World War I. 1915-09-04-DE-001.






Diese Verfügung vollkommen aufgehoben.

Ein Telegramm des deutschen Konsuls in Adana, Büge, an die deutsche Botschaft in Konstantinopel vom 10. September 1915


Die der Kaiserlichen Botschaft von der Pforte gemachte Mitteilung bezüglich der Armenier vom 29. Aug. ist lediglich eine dreiste Täuschung, weil auf Betreiben des hierher entsandten Inspektors Ali Munif Bey die Pforte nachher diese Verfügung vollkommen aufgehoben hat. Die Behörden handeln selbstredend nur nach der zweiten Weisung und fahren fort mit der Ausweisung ohne Unterschied des Bekenntnisses. Die Zahl der auf Order ermordeten Armenier übersteigt wahrscheinlich bereits die Masse der Opfer der jungtürkischen Massakres von 1909 [ca. 22-26 000 Tote]. Es ist möglich, dass die nichtdeutsche Presse den Gräueln trotz der bisher von türkischen Konsuln veranlassten Dementis näher treten wird.

Übrigens hatte der hiesige Komiteeführer Ismail Safa mit allgemeinem Massakre gedroht, wenn die Armenier nicht deportiert würden.



Copyright © 2014 Dr. Jörg Berlin: www.armenocide.net A Documentation of the Armenian Genocide in World War I. All rights reserved