Deutsch |
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Buch |
Unterrichtsmaterial über den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915/16 von Jörg Berlin |
Kapitel |
05. Aussagen ausländischer Zeitzeugen über einen absichtlich und planvoll durchgeführten Genozid sowie die damit angestrebten Ziele |
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Dokument 5.12 |
Hinweise für Lehrkräfte |
Gesetz über Deportationen nur geschaffen, um die gänzliche Ausrottung der Armenier unter gesetzlichem Deckmantel durchzuführen.) Der Gesetzestext ist unter ..... zu finden. |
Quelle |
Haus-Hof- und Staatsarchiv, Politisches Archiv, Wien. Zitiert nach: Ohandjanian, Artem (Hg.), Österreich-Armenien 1872-1936. Faksimilesammlung diplomatischer Aktenstücke, Wien 1995, Bd. VI: 1914-1915, S. 4765.
(Zum Gesetzestext siehe Quelle 10.1.) |
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Als wäre dieses Gesetz überhaupt nur geschaffen.
Aus einem Bericht des k. u. k. Militärattachés in Konstantinopel 8.10.1915 über Folgen der rechtlichen Ermächtigung des Militärs zu Umsiedlungen
Die Armee-, Korps- und selbständigen Divisionskommandanten wurden [Ende Mai] durch ein eigenes Gesetz ermächtigt, unzuverlässige Bevölkerung ihres Operationsbereiches zwangsweise zu übersiedeln. Diese Maßregel wurde insbesondre gegen die Armenier mit außerordentlicher Strenge angewendet, ja, es hat den Anschein, als wäre dieses Gesetz überhaupt nur geschaffen worden, um die gänzliche Ausrottung der Armenier unter gesetzlichem Schutz durchführen zu können. |