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Buch | 
Unterrichtsmaterial über den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915/16 von Jörg Berlin |

Kapitel | 
04. Zur Übermittlung der Befehle des Zentralkomitees der Organisation „Einheit und Fortschritt“ der Jungtürken zur Auslöschung der Armenier |
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Dokument 4.5 |

Hinweise für Lehrkräfte | 
Mitteilung der türkischen Regierung gegenüber deutscher Botschaft über Ende der Verfolgung ist eine Täuschung. Durch einen Boten hat sie vorher übermittelte schriftliche Befehle aufgehoben. |

Quelle | 
Politisches Archiv des deutschen Auswärtigen Amts. Zitiert nach: Wolfgang & Sigrid Gust (Ed.), www.armenocide.net. A Documentation of the Armenian Genocide in World War I. 1915-09-10-DE-011. |

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Diese Verfügung vollkommen aufgehoben.
Ein Telegramm des deutschen Konsuls in Adana, Büge, an die deutsche Botschaft in Konstantinopel vom 10. September 1915
Die der Kaiserlichen Botschaft von der Pforte gemachte Mitteilung bezüglich der Armenier vom 29. Aug. ist lediglich eine dreiste Täuschung, weil auf Betreiben des hierher entsandten [Deportations-]Inspektors Ali Munif Bey die Pforte [die Regierung] nachher diese Verfügung vollkommen aufgehoben hat. Die Behörden handeln selbstredend nur nach der zweiten Weisung und fahren fort mit der Ausweisung ohne Unterschied des Bekenntnisses. Die Zahl der auf Order ermordeten Armenier übersteigt wahrscheinlich bereits die Masse der Opfer der jungtürkischen Massakres von 1909 [ca. 22-26 000 Tote]. Es ist möglich, dass die nichtdeutsche Presse den Gräueln trotz der bisher von türkischen Konsuln veranlassten Dementis näher treten wird.
Übrigens hatte der hiesige Komiteeführer Ismail Safa mit allgemeinem Massakre gedroht, wenn die Armenier nicht deportiert würden. |