In heutiger Sitzung Armenierkommission wurden die in Artikel XI und XIII bis XVIII des russischen Entwurfs enthaltenen Grundsätze einstimmig als berechtigt anerkannt, nur trat Dreibund bei Religion von Beamten, Polizei und Gendarmerie für Proportionalität ein, Tripleentente für gleiche Verteilung zwischen Christen und Mohammedanern. Auch über Auflösung kurdischer Kavallerie herrschte Einigkeit.
Dagegen lehnten Dreibundvertreter Artikel XII § 1 als Beschränkung der Landesverteidigung und der Kommandogewalt des Sultans ab. Ebenso Artikel XIX, XX und XXI. Die beiden letzteren voraussetzen Bestehen einer einzigen armenischen Provinz.