Norwegischer Minister der auswärtigen Angelegenheiten telegraphiert, der türkische Gesandte habe ihm erklärt, daß Hoff und Blehr sich wegen ihrer Entschädigungsansprüche, welche die türkischerseits angebotene Abfindungssumme übersteigen, um Vermittelung an die Kaiserliche Botschaft, nicht, wie Türken ursprünglich irrtümlich verlangten, an hiesige niederländische Gesandtschaft zu wenden hätten. Minister Ihlen bitte mich Vermittelung zu übernehmen. Bestehen Bedenken, daß ich als diplomatischer Vertreter Norwegens seiner Bitte entspreche?
1 A 5043 [Dok. 1915-02-02-DE-001] liegt bei A 7087 [unleserlich] vor.