beehren wir uns im Anschluß an unser ergebenes Schreiben vom 2. März d.J. hierdurch die Mitteilung zu machen, daß laut heute von unserer Filiale in Konstantinopel erhaltener Nachricht das Ottomanische Finanzministerium zu Gunsten des Herrn Hoff weitere £tq. 200.- und zu Gunsten des Herrn Blehr weitere £tq. 300 eingezahlt und unsere Filiale beauftragt hat, den Genannten diese Beträge neben den bereits früher für Herrn Hoff angewiesenen £tq. 2700.- und für Herrn Blehr angewiesenen £tq. 650.- gegen Unterzeichnung der beifolgenden Doppelquittungen und Erklärungen zu überweisen. Hiernach würde also
Herr Hoff den Gegenwert von insgesamt £tq. 2900.- und
Herr Blehr den Gegenwert von insgesamt £tq. 950.-
zu empfangen haben, und wir bitten hierdurch ganz ergebenst um gefällige Mitteilung, ob wir nunmehr den genannten Herren den Gegenwert der beregten £tq.-Beträge, wie früher aufgegeben, durch die Kaiserliche Gesandtschaft in Kristiania oder durch unsere Korrespondenten an diesem Platze direkt an die Genannten auszahlen lassen sollen. Wir bitten in diesem Falle um gefällig Rückgabe der beifolgenden Schriftstücke, die wir bei Auszahlung der Beträge von den beiden Herren unterzeichnen lassen werden.
[Unterschriften]
Für eine Mitteilung über das Veranlaßte würde ich dankbar sein.