Die Massenaussiedelungen bezwecken nicht die Vernichtung der Armenier sondern nur die Unschädlichmachung gewisser regierungsfeindlichen Elemente; die Deportierten sind während des Transportes zu schützen und zu ernähren; die noch nicht Deportierten, ferner, wie bereits früher angeordnet, die Soldatenfamilien, die Katholiken und Protestanten sowie Handwerker soweit unentbehrlich sind nicht mehr zu verschicken. Ausschreitungen gegen die Deportierten werden gerichtlich geahndet und im Wiederholungsfalle die höheren Behörden zur Rechenschaft gezogen.